Pendler: Oberallgäu erlässt Allgemeinverfügung
Vor dem Hintergrund der Festlegung des Landes Vorarlberg (Österreich) als Risikogebiet durch das Robert-Koch-Institut drohen bei Anwendung der derzeitigen Regelungen der Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) erhebliche Nachteile im grenznahen Pendlerverkehr und des regionalen Wirtschafts- und Gesundheitswesens. Daher hat der Landkreis Oberallgäu nun eine so genannte "Allgemeinverfügung" erlassen. Das Landratsamt in Sonthofen folgt damit der Behörde im Nachbarlandkreis Lindau. Es gibt auch weiterhin Bemühungen, für das Kleinwalsertal eine Ausnahmelösung zu finden, heißt es.
Wer täglich von Bayern ins Ausland pendelt, hält sich regelmäßig nicht länger als 48 Stunden im Ausland auf, so dass bei der Rückkehr nach Deutschland keine Quarantäne vorgesehen ist, wenn nicht zusätzlich Symptome vorliegen, die auf eine Erkrankung nach Covid-19 hinweisen.
Für den umgekehrten Fall, also für Berufspendler und Schüler, die in Vorarlberg wohnen und im Landkreis Oberallgäu arbeiten oder zur Schule gehen, hat der Landkreis Oberallgäu, wie auch schon der Landkreis Lindau, nunmehr per Allgemeinverfügung eine Sonderregelung erlassen. Dadurch können diese ohne Einschränkungen einreisen, wenn sie weniger als 72 Stunden (statt weniger als 48 Stunden) zuhause waren.
Darüber hinaus laufen auf verschiedenen Ebenen weiterhin die Bemühungen um eine Ausnahmelösung für das Kleinwalsertal.
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