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Die Gemeinde Rettenberg hat ihre Hundesteuersatzung angepasst (Symbolbild)
(Bildquelle: AllgäuHIT)
 
Oberallgäu - Rettenberg
Dienstag, 18. Januar 2022

Höhere Steuern für Hundebesitzer in Rettenberg

Die Gemeinde Rettenberg hat ihre Hundesteuersatzung angepasst. In seiner jüngsten Sitzung am Montagabend stimmte der Gemeinderat Rettenberg der Erhöhung der Hundesteuer zu. Statt bislang 70 müssen Hundebesitzer künftig für ihren ersten Hund 80 Euro Hundesteuer zahlen, Kampfhundebesitzer müssen um einiges tiefer in die Tasche greifen.

Die Gemeinde Rettenberg erhöht die Hundesteuer. Bislang war für den ersten Hund eines Haushaltes 70 Euro, für den zweiten Hund eines Haushaltes 120 Euro, für jeden weiteren Hund 150 Euro und für einen Kampfhund 500 Euro Steuer pro Jahr fällig. Künftig zahlen Hundebesitzer im Gemeindegebiet Rettenberg für den ersten Hund 80 Euro, für den zweiten Hund 150 Euro, für jeden weiteren Hund 200 Euro. Kampfhundebesitzer müssen künftig 800 Euro für ihren Liebling an Hundesteuer zahlen. Die Satzung ist ab dem 1. Januar 2023 gültig, der Beschluss wurde durch den Gemeinderat einstimmig angenommen.

Eine Neufassung der Hundesteuersatzung war auf Grund eines vom Bayerischen Staatsministerium für Inneres, Sport und Integration im Juli 2020 erlassenen neuen Musters für Hundesteuersatzungen notwendig geworden. Zuletzt hatte die Gemeinde Rettenberg ihre Hundesteuersatzung im Jahr 2010 geändert. Die Einnahmen der Gemeinde Rettenberg aus der Hundesteuer lagen in den Jahren 2020 und 2021 bei 10.625 Euro.

Von der Hundesteuer ausgenommen sind unter anderem Hunde, die in Tierheimen oder Tierasylen untergebracht sind, Rettungshunde, Hunde die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder hilflose Menschen unentbehrlich sind oder Hunde einer Hilfsorganisation wie dem Roten Kreuz oder den Johannitern. Für Hunde, die in Einöden leben oder Hunde, die zur Jagd o.ä. ausgebildet sind muss nur die Hälfte der Hundesteuer entrichtet werden. Auch für Züchter gelten Sonderregelungen.


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hund hundesteuer rettenberg kampfhund


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