Tierquäler-Prozess in Memmingen: Verteidigung fordert Bewährung
Im Prozess gegen zwei Landwirte aus Bad Grönenbach wegen zahlreicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz hielten am heutigen Verhandlungstag Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Schlussplädoyers. Am kommenden Dienstag, 29. November, wird das Urteil verkündet.
Im Prozess gegen die beiden Landwirte Florian und Johann H. aus Bad Wörishofen hielten am Mittwochvormittag sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung ihre Schlussplädoyers.
Die Staatsanwaltschaft fordert für den Angeklagten Florian H., 25 Jahre, eine Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten, für seinen Vater, den Angeklagten Johann H., 68 Jahre, eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten sowie ein Tierhalteverbot für beide von 5 Jahren.
Die Verteidigung hingegen fordert für Florian H. eine Strafe von 1 Jahr und 8 Monaten auf Bewährung, für Johann H. 1 Jahr und 4 Monate zur Bewährung sowie ein Tierhalteverbot von maximal 3 Jahren für beide.
Nach den Schlussplädoyers findet nun die Urteilsberatung statt. Am kommenden Dienstag, 29. November, wird das Urteil verkündet.
Hintergrund:
Seit Mitte September stehen zwei Landwirte, Vater und Sohn, aus Bad Grönenbach vor dem Landgericht Memmingen. Den 68 und 25 Jahre alten Johann Baptist H. und Florian H. werden unter anderem zahlreiche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zur Last gelegt. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
Die Angeklagten unterhielten im Tatzeitraum zwischen Juli und November 2019 Milchviehbetriebe in Bad Grönenbach, Dietmannsried und Kempten. Ihnen wird unter anderem vorgeworfen Rinder nicht ausreichend versorgt zu haben, sodass diese verwahrlosten, erkrankten und letztendlich, da sie auch nicht die erforderliche tierärztliche Behandlung erhielten, im Rahmen der Kontrollen der Hofstellen teilweise notgetötet werden mussten. Die Tatvorwürfe betreffen insgesamt 54 Kühe und Kälber.
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