Gelockerte Coronamaßnahmen an Schulen im Ostallgäu
Wie der Landkreis Ostallgäu ermöglicht auch die Stadt Kaufbeuren, dass zu Schulbeginn nach den Herbstferien der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Schülerinnen und Schülern in Unterrichtsräumen nicht mehr zwingend eingehalten werden muss, es aber soll, wo immer dies machbar ist. Das ermöglicht den Schulen, ab dem 9. November wieder komplett im Präsenzmodus zu unterrichten.
„Wir möchten die Schulen als auch die Eltern mit dieser Maßnahme deutlich entlasten“, so Oberbürgermeister Stefan Bosse. „Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass die Schulen keine Infektions-Hotspots darstellen.“
Für die Schulen bedeutet die Entscheidung, dass aus der Pflicht zur Einhaltung des 1,5-Meter-Abstandes eine Empfehlung wird, diesen Abstand einzuhalten. Ob und wie diese Empfehlung umgesetzt wird, obliegt der jeweiligen Schulleitung.
Maskenpflicht gilt weiterhin
Nach wie vor gilt für die Schulen im Stadtgebiet eine Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände – auch für Grundschülerinnen und Grundschüler. Eine Ausnahme von der Maskenpflicht ist laut Mitteilung der Regierung von Schwaben bei den derzeit in Schwaben vorliegenden Inzidenzwerten fachlich-medizinisch und infektionsschutzrechtlich nicht vertretbar. Die Stadt Kaufbeuren weist aktuell einen Sieben-Tage-Inzidenzwert von rund 232 Infektionen pro 100.000 Einwohner auf.
„Vergangene Woche wurde die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler in Kaufbeuren heiß diskutiert. Diese Maßnahme ist unumgänglich. Dank der Masken können wir die Abstandsregelungen an Schulen lockern“, so Bosse.
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