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Oberallgäu - Kempten/Oberstdorf
Mittwoch, 18. November 2015

Macheten-Amokläufer aus Oberstdorf muss dauerhaft in Psychiatrie

Der Macheten-Amokläufer in Oberstdorf muss dauerhaft in eine Psychiatrie. Das hat das Landgericht Kempten beim Prozess am Vortag entschieden. Das Gericht kommt somit den Forderungen der Staatsanwaltschaft und Verteidigung nach.

Dass der 24-Jährige Angeklagte eine schwere psychische Störung hat, wurde bereits von einem Gutachter bestätigt. Der Mann leidet demnach unter Wahnvorstellungen und einer Persönlichkeitsstörung. Bei der Tat im Februar, bei der er in Oberstdorf auf drei seiner Verwandten mit einem Buschmesser losgegangen war, sei der Mann bereits unter dem Einfluss seiner Krankheit gestanden und sei deshalb nicht schuldfähig gewesen.

Das Urteil lautet somit: dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie. Aus dem abgegebenen Geständnis des Verurteilten wurde nichts.

Nach dem Amoklauf mit einem Messer am Samstag in Spielmannsau bei Oberstdorf, hat sich der Täter gegenüber Polizeibeamten zum Vorfall geäußert. Nach eigenen Angaben will der Memminger in voller Tötungsabsicht gehandelt haben.  Außerdem wurden weitere Details zur Tat bekannt.

Hintergrund: Der Bericht vom 2. März 2015

Nur kurze Zeit nach der Bluttat in Oberstdorf setzten die Ermittler alles daran die Tat aufzuklären.

Die Neuigkeiten rund um den Fall, sind den Ermittlungen der extra bei der Kriminalpolizei Kempten eingerichteten "Ermittlungsgruppe Spielmannsau" zu verdanken. Wie bereits berichtet, war ein 23-jähriger Mann aus Memmingen auf mehrere Verwandte losgegangen, die sich dort in einem Hotel und einer Jugendherberge aufgehalten hatten. Bei dem Angriff, bei dem der Mann mit einer Machete und einer Aale bewaffnet war, erlitten der 59-jährige Onkel, der 25-jährige Bruder sowie der 26-jährige Cousin des Tatverdächtigen schwerste Verletzungen. Die 29-jährige Freundin des Cousins erlitt leichtere Verletzungen.

Zwischenzeitlich steht aufgrund der Nachforschungen der rund 30 Mann starken Ermittlungsgruppe fest, dass der 23-Jährige, um 16 Uhr mit dem Zug in Oberstdorf ankam und anschließend zu Fuß den rund 7,5 Kilometer langen Weg zu dem späteren Tatort zurückgelegt hat. Nachdem er in einem Gebäude die späteren Tatwerkzeuge aufgefunden hatte, hielt er sich dort mehrere Stunden versteckt, bis er gegen 21:45 Uhr in die Jugendherberge eindrang.

Ergänzend zu den bereits am Sonntag bekannten Abläufen ist zudem bekannt, dass der Mann den fliehenden Verwandten nachsetzte und ihnen hierbei auf der Flucht weitere Verletzungen zufügte. Nachdem er seine Opfer aus dem Augen verloren hatte, verließ er das Gebäude, woraufhin die Angegriffen zusammen mit einer Geburtstagsgesellschaft aus dem Großraum Aachen das Gebäude verbarrikadierten. Über einen Zeitraum von laut Zeugenaussagen rund 20 Minuten versuchte der Mann anschließend vergeblich mit Gewalt unterschiedliche Türen aufzudrücken die von den Personen in der Jugendherberge von innen zugehalten wurden. Aufgrund der am Tatort eingeschränkten Netzabdeckung war es den Bedrängten dabei zunächst nicht möglich einen Hilferuf abzusetzen.

Polizeipräsident Werner Strößner: "Ich bin im Gedanken bei den Opfern dieses Angriffs. Dank und Anerkennung möchte ich den Personen aussprechen, die ein erneutes Eindringen des Täters in die Jugendherberge und damit möglicherweise noch schrecklichere Folgen verhindert haben."

Die Ermittlungen zu dem Motiv des 23-jährigen Mann aus Memmingen dauern an. Aufgrund der aktuellen Erkenntnisse zeichnet sich ab, dass psychische Probleme des Mannes, der bereits mehrfach in entsprechender Behandlung war, eine nicht unerhebliche Rolle als Auslöser für die Tat darstellten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


Tags:
amoklauf urteil machete justiz


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