Weitere Lockerungen im Landkreis Lindau am Montag
Im Landkreis Lindau liegt die 7-Tages-Inzidenz seit Mittwoch, 28. April beständig unter 100. Dies lässt laut der aktuellen Fassung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weitere Lockerungen ab Montag, 10. Mai 2021 für die Außengastronomie, für Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos und Sport zu. „Ich freue mich sehr, dass wir aufgrund der sinkenden Inzidenzwerte nun noch weitere Öffnungsschritte zulassen können,“ verkündet Landrat Elmar Stegmann und weiter „An dieser Stelle möchte ich mich aber auch herzlich für die Disziplin eines jeden Einzelnen bedanken, nur wenn wir alle zusammenhalten, können wir die Pandemie erfolgreich bekämpfen. Deshalb meine Bitte an alle – halten wir gemeinsam weiter durch, damit es bei dieser positiven Entwicklung bleibt“.
Ab Montag, 10. Mai gelten folgende Öffnungsschritte:
• die Öffnung der Außengastronomie (bis 22 Uhr) für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung; sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest oder Selbsttest oder ein vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis der Tischgäste erforderlich;
• die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besucher mit einem negativen Testnachweis (ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest oder Selbsttest oder ein vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test).
• kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen negativen Testnachweis verfügen (ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest oder Selbsttest oder ein vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test).
• alle bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungen sind in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 unter den bereits heute für Friseure und Fußpfleger geltenden Bedingungen wieder zugelassen (Mindestabstand, Hygienekonzept, FFP2-Maskenpflicht, Quadratmeter je Kunde etc.).
• Hundeschulen werden ebenfalls in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 165 wieder zugelassen.
Zudem müssen die für den jeweiligen Bereich herausgegebenen Schutz- und Hygienekonzepte des Bayerischen Staatsministeriums eingehalten werden. Diese können unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/
Neuregelungen für vollständig Geimpfte und Genesene:
Bayern stellt seit 6. Mai 2021 vollständig Geimpfte und Genesene in vollem Umfang negativ Getesteten Personen gleich. Diese sind von der allgemeinen Kontaktbeschränkung, der Ausgangssperre und der Quarantänepflicht befreit. Dies gilt jedoch nicht für die speziellen Besuchs- und Schutzregelungen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Altenheimen etc.
Wer gilt als vollständig geimpft?
• mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff geimpft sind,
• über einen Impfnachweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen und
• bei denen seit der abschließenden Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind.
Wer gilt als genesen:
• über einen Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügt,
• bei dem die zugrundeliegende Testung mittels PCR-Verfahren erfolgt ist und
• die Testung mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt.
Wichtiger Hinweis: Dies gilt nur, wenn aktuell keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus vorliegen und keine aktuelle Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen ist.
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