Rinderkrankheit: Allgäuer Landkreise betroffen
Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben Bayern über die Feststellung jeweils eines Falls der Blauzungenkrankheit mit Auswirkungen auf den Freistaat informiert. Um die entsprechenden Betriebe in diesen beiden Ländern wurde gemäß der gesetzlichen Vorgaben eine sogenannte Restriktionszone eingerichtet, die auch grenznahe Landkreise im westlichen Unterfranken und südwestlichen Schwaben betrifft.
Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu heute in München: "Wir wollen den bestmöglichen Schutz für die Tiere. Wir stehen in intensivem Kontakt mit allen Beteiligten und beobachten die Situation genau. Die beteiligten Behörden arbeiten eng zusammen. Gleichzeitig setzen wir auf die Vernunft der Tierhalter, ihre Bestände mit den vorgesehenen Maßnahmen bestmöglich zu schützen." Die für den Vollzug zuständigen Behörden vor Ort sind informiert. Zur Abklärung weiterer Maßnahmen finden intensive Gespräche zwischen den Behörden statt. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich.
Das Tierseuchenrecht sieht vor, dass um betroffene Betriebe eine Restriktionszone von 150 Kilometern eingerichtet wird. Die genaue Abgrenzung in Bayern erfolgt nun durch die Landratsämter vor Ort durch Allgemeinverfügungen. Beim Handel mit Tieren aus der Restriktionszone kommt es zu Beschränkungen. Das Verbringen in Mitgliedstaaten und Gebiete, die offiziell als frei von Blauzungenkrankheit anerkannt sind, ist nur bei Einhaltung bestimmter unionsrechtlichen Bestimmungen möglich, zum Beispiel bei bestehendem Impfschutz gegen die Blauzungenkrankheit. Ziel der Maßnahmen ist es, die Verbreitung des Erregers zu verhindern und den Eintrag in weitere Nutztierbestände möglichst zu vermeiden. Ein vorbeugender Schutz der Tiere ist über eine freiwillige Impfung möglich.
In Bayern tangiert die Restriktionszone folgende Regierungsbezirke und Landkreise:
- Regierungsbezirk Unterfranken: LKr. Aschaffenburg, Lkr. Main-Spessart und Lkr. Miltenberg.
- Regierungsbezirk Schwaben: Lkr. Lindau, Lkr. Oberallgäu, Lkr. Unterallgäu, Lkr. Neu-Ulm sowie die Kreisfreien Städte Memmingen und Kempten.
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