Regelungen zum Schul- und Kitabetrieb
Schulbetrieb im Landkreis Oberallgäu in der kommenden Woche nur bei Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m in voller Präsenz möglich. Dort wo dies nicht möglich ist, findet Wechselunterricht statt. Angebote der Kindertagesbetreuung bleiben im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet.
Nach der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bestimmt das Landratsamt Oberallgäu durch amtliche Bekanntmachung jeweils am Freitag die für das Oberallgäu maßgebliche Inzidenzeinstufung für den Betrieb von Schulen, Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen und organisierte Spielgruppen. Maßgeblich hierfür ist der aktuelle - vom Robert-Koch-Institut festgestellte - Inzidenzwert. Die für den Inzidenzbereich maßgeblichen Regelungen gelten dann im gesamten Oberallgäu jeweils für die Dauer der darauffolgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags. Am heutigen Freitag beträgt die 7-Tage-Inzidenz für das Oberallgäu 60,9.
Dies hat zur Folge, dass an den Schulen im Landkreis Oberallgäu ab Montag, den 15.03.2021 Präsenzunterricht stattfindet, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Falls der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann, findet Wechselunterricht statt.
Darüber hinaus gilt ab kommendem Montag im Landkreis Oberallgäu für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen, dass diese im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet bleiben dürfen. Eingeschränkter Regelbetrieb bedeutet, dass eine Betreuung in festen Gruppen zu erfolgen hat.
Diese Regelung gilt ab dem 15.03.2021 bis zum Ablauf des 21.03.2021. Das Landratsamt wird am 19.03.2020 auf Grundlage der dann bestehenden 7-Tage-Inzidenz eine neue Bekanntmachung erlassen.
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