Moderator: Isabelle Tausend
Sendung: Der AllgäuWECKER
mit Isabelle Tausend
 
 
Für alle nicht Geimpften und nicht Genesenen werden mehr Tests fällig. (Symbolbild)
(Bildquelle: Pixabay)
 
Allgäu
Samstag, 21. August 2021

Ab Montag: Neue Corona-Regeln treten in Bayern in Kraft

Am Montag treten neue Corona-Regeln in Kraft. In Bayern gilt bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr in Innenbereichen größtenteils die 3G-Regel. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek ruft weiterhin zu Umsicht und Vorsicht im Kampf gegen die Corona-Pandemie auf.

Am Montag (23. August) treten in Bayern neue Corona-Regeln in Kraft. Damit wird der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August umgesetzt, wie Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek mitteilt. Rechtliche Grundlage ist eine entsprechende Änderungsverordnung zur 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Der Minister betonte: „Klar ist: Die Pandemie ist nicht vorüber. Die beginnende vierte Welle zeichnet sich unverkennbar ab. Wir müssen daher weiterhin vorsichtig und umsichtig sein. Klar ist auch: Im Innenbereich ist das Infektionsgeschehen deutlich größer. Wir brauchen daher vor allem mit Blick auf die kommenden Herbst- und Wintermonate und die wieder steigende 7-Tage-Inzidenz passende Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens.“

Holetschek fügte hinzu: „Wir senken den Schwellenwert für Testungen daher weitestgehend von einer 7-Tage-Inzidenz von 50 auf 35 ab. Die Testungen sind vor allem bei der noch zu niedrigen Impfquote ein wichtiges Instrument, um infizierte Personen schnellstmöglich identifizieren und isolieren zu können.“

Ab Montag gilt in Bayern bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr in Innenbereichen größtenteils die 3G-Regel. Demnach sind Testungen bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr insbesondere Voraussetzung für

- die Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z. B. öffentliche und private Veranstaltungen i. S. d. § 7   der 13. BayIfSMV, Sport- und Kulturveranstaltungen)

- den Zugang zur Innengastronomie

- die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen

- Zugang zu geschlossenen Räumen von bestimmten Freizeiteinrichtungen

- Sportausübungen in geschlossenen Räumen

- und Beherbergungen. Hier gilt ein Testnachweiserfordernis bei Ankunft sowie zusätzlich alle weiteren 72 Stunden.

Besuch im Krankenhaus

Auch Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern sowie von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, müssen ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr nun einen Testnachweis vorlegen. Der Minister ergänzte: „Um die besonders gefährdeten Gruppen zu schützen, bleibt es für Besucherinnen und Besucher und Beschäftigte in Bayerns Alten- und Pflegeheimen aber bei einem inzidenzunabhängigen Testerfordernis.“

Die Testungen dürfen dabei vor höchstens 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests vor höchstens 48 Stunden durchgeführt worden sein. Neben den PCR-, POC-Antigentests und den unter Aufsicht vorgenommenen Selbsttests, wird ab Montag auch ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis eines PoC-PCR-Tests anerkannt.

Ausgenommen von der Testnachweispflicht sind entsprechend der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes weiterhin vollständig Geimpfte (ab Tag 15) sowie Genesene. Auch Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Regelung weiterhin ausgenommen.

Sport- und Kulturveranstaltungen

Daneben sind große Sport- und Kulturveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter künftig inzidenzunabhängig unter den bisherigen Voraussetzungen (z. B. Vorlage eines Testnachweises, Untersagung des Verkaufs und des Ausschanks von Alkohol etc.) möglich. Das Unterschreiten einer 7-Tage-Inzidenz von 35 ist nun keine Voraussetzung mehr. Bayern erhöht zudem die zulässige Höchstzuschauerzahl einschließlich geimpfter und genesener Personen bei großen Sport- und Kulturveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter. Unter Beachtung der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt ist, erhöht sich die Zuschauerzahl auf bis zu 50 Prozent der Kapazität der jeweiligen Sport- bzw. Veranstaltungsstätte, höchstens aber auf 25.000 Zuschauer mit festen Sitzplätzen. Den Kreisverwaltungsbehörden steht es für große Sport- und Kulturveranstaltungen frei, bis zum Inkrafttreten der Änderungen am 23. August diese Erleichterungen bereits vorab regional umzusetzen.

Holetschek betonte: „Ich appelliere an alle Menschen in Bayern, sich gegenseitig weiterhin zu unterstützen und Rücksicht zu nehmen. Halten Sie sich an die Corona-Schutzmaßnahmen und achten Sie auf die Hygieneregeln. Corona ist weiterhin gefährlich und hoch ansteckend.“


Tags:
corona regeln bayern tests


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