Fahrlehrer im südlichen Oberallgäu täuscht Diebstahl vor
Der hartnäckigen Ermittlungsarbeit der Immenstädter Polizei ist es zu verdanken, dass ein Fahrlehrer überführt wurde. Dieser hatte einen Fahrschüler des Diebstahls bezichtigt.
Nachdem der Fahrschüler sich vergangene Woche kurze Zeit alleine im Wagen befunden hatte, stellte der Fahrlehrer das vermeintliche Fehlen seiner Geldbörse fest, die er im Wageninneren abgelegt haben wollte. Seinem Chef gegenüber benannte er den Jugendlichen als denjenigen, der alleine dafür in Frage kommen kann. Als dieser Schüler tags darauf erneut mit dem Fahrlehrer unterwegs war, versuchte der Fahrlehrer und sein Chef – der den Ausführungen seines Mitarbeiters zunächst Glauben schenkte – ihn dazu zu bewegen, den Diebstahl zuzugeben und den Geldbeutel mitsamt Inhalt herauszugeben. Als er dies nicht tat, erstattete der Fahrlehrer Strafanzeige gegen den Jugendlichen.
Der ermittelnde Beamte begann den Fall akribisch zu beleuchten. Dadurch stellte er Unregelmäßigkeiten fest, welche er der Staatsanwaltschaft Kempten mitteilte. Durch den Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Kempten wurde ein Durchsuchungsbeschluss erlassen – jedoch nicht gegen den angezeigten Jugendlichen, sondern gegen den anzeigenden Fahrlehrer.
Durch den Vollzug dieses Beschlusses gelangten die Beamten an wichtige Beweismittel: Sie stießen auf die als gestohlenen gemeldeten Kreditkarten und auf Unstimmigkeiten hinsichtlich der angegebenen Bargeldsumme, die sich im gestohlenen Geldbeutel befunden haben soll. Der Fahrlehrer räumte das Vortäuschen der Straftat und die falsche Verdächtigung bislang nicht ein. Die Immenstädter Polizei und die Staatsanwaltschaft Kempten ermitteln derzeit wegen dieser Delikte gegen ihn; die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.
Der Arbeitgeber des Fahrlehrers reagierte sofort und hob das Beschäftigungsverhältnis seitens der Fahrschule auf.
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