Urteil "Im Zweifel für den Angeklagten"
In der Verhandlung wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften ist in Sonthofen ein 60-Jähriger Mann freigesprochen worden.
Im Zuge polizeilicher Ermittlungen in Niedersachsen waren die Beamten auf die IP-Adresse des Angeklagten gestoßen und hatten auf seinem Rechner 15 Dateien entsprechenden Inhaltes gefunden. Er war deswegen im September zu einer Geldstrafe von 5000 Euro verklagt worden, gegen dieses Urteil hatte er jedoch Einspruch eingelegt. Der Mann bestritt, diese Dateien auf seinem Computer gespeichert zu haben. Tatsächlich konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden, wie die Bilder auf den Rechner des Mannes gelangt waren. Das Urteil lautete „im Zweifel für den Angeklagten“, die Kosten des Verfahrens trägt nun die Staatskasse.
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