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Sendung: Der AllgäuHIT-MIX
 
 
Fahrzeug der Bayerischen Polizei
(Bildquelle: AllgäuHIT)
 
Oberallgäu - Oberstdorf
Dienstag, 13. August 2013

Erst vor wenigen Tagen verurteilt

Obwohl sie erst einige Tage zuvor wegen zweifachen Ladendiebstahls vor Gericht stand, entwendete eine 68-jährige Oberstdorferin gestern Mittag aus den Auslagen vor einem Oberstdorfer Drogeriemarkt erneut Waren im Wert von knapp 6 Euro.

Dummerweise wurde sie dabei jedoch ausgerechnet von einem der Beamten beobachtet, der noch einige Tage zuvor bei Gericht in ihrer Sache ausgesagt hatte. Nachdem die Ladendiebin die Beute in ihrer Tasche verstaut hatte und sich vom Drogeriemarkt entfernte, hielt der Polizeibeamte sie an, und brachte Täterin und Beute in den Markt zurück. Hier wurde dann auch festgestellt, dass die Frau mehr als genug Geld bei sich hatte, mit dem sie die entwendeten Waren hätte zahlen können.

Da die Ladendiebin aufgrund früherer Vorfälle auch noch ein Hausverbot für den Bereich des Drogeriemarktes hatte, erwartet sie nun neben der Strafanzeige wegen Ladendiebstahl eine weitere Anzeige wegen Hausfriedensbruch.


Tags:
polizei diebstahl rentnerin allgäu unbelehrbar gericht urteil drogiermarkt



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