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Oberallgäu - Immenstadt
Donnerstag, 25. Juli 2019

Allgäuer Pfarrer über Kirchenasyl und den Strafbefehl

Ulrich Gampert, evangelischer Pfarrer in Immenstadt, hat einem afghanischen Flüchtling Kirchenasyl gewährt. Da es nicht das erste Mal ist, wird nun gegen den Pfarrer ein Strafbefehl erhoben. Einerseits sei er dankbar, dass der Rechtsstaat durchgreift wie er sollte, gleichzeitig fragt er sich aber auch, warum all die Jahre Kirchenasyl, als letzte Instanz einer Person zu helfen, geduldet wurde und jetzt plötzlich ein Strafbefehl erhoben wird. Dennoch sei er froh, dass der Flüchtling vorerst sechs Monate Zeit habe, um alle Voraussetzungen zu erfüllen, um in Deutschland bleiben zu können. Gamperts Ansicht nach, sei eine Rückkehr nach Afghanistan sein sicherer Tod.

Am Telefon wirkt der Pfarrer ruhig, gar gelassen. Er ist sich seiner Tat bewusst und steht zu seiner Entscheidung. Dabei ist er dankbar für den Rechtsstaat in dem er lebt, versteht aber nicht warum es gerade jetzt zu einem Strafbefehl komme. Auch auf den Flüchtling kam er zu sprechen. 

Im vorliegenden Fall, erzählt der Pfarrer, dass er als Leiter der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Immenstadt "sich nicht wegducken" konnte. Ein Flüchtling der davor steht abgeschoben zu werden und Kirchenasyl sucht. Durch einen gemeinnützigen Verein wurde er in Immenstadt vorgeschlagen und nach reichlichen Diskussionen dann auch angenommen und aufgenommen. Die Faktenlage ließ es nicht zu, so Gampert weiter, den Flüchtling abzulehnen. Auch wenn das bedeutet, dass Pfarrer Ulrich Gampert zum wiederholten Male Kirchenasyl gewährt.

Bei der Gelegenheit erklärte Gampert dann auch, dass es einen kleinen Unterschied zwischen evangelischem und katholischem Kirchenasyl gibt. In evangelischen Kirchengemeinden haben Pfarrer und Kirchenleitung vor Ort die Möglichkeit eigenständiger Entscheidungen zu treffen, während in katholischen Bistümer unterschiedliche Linien von Bischöfen vorgegeben werden. Diese können dabei strikter oder auch lockerer sein, je nach Bischof. Pfarrer Gampert kennt dabei nicht nur die Unterschiede, sondern ist auch mit der rechtlichen Situation vertraut. Denn, Kirchenasyl ist kein offizielles Recht oder Gesetz. Es sei nur eine Möglichkeit nochmal auf einen gewissen Fall aufmerksam zu machen. Wird jedoch eine endgültige Entscheidung vom Staat getroffen, dann sei auch die Kirche nicht mehr in der Lage etwas auszurichten.

Über seine aktuelle Situation meint Gampert, er sei dankbar in einem Rechtsstaat zu leben. Wenn die Behörden des Rechtsstaats der Ansicht seien, dass einer ihrer Bürger rechtswidrig handelt, dann sei es auch notwendig diesen zu bestrafen, ganz egal wer es sei. Der Pfarrer schließt sich davon selbst auch nicht aus. In seinem Fall gilt, dass er, als "Kirchenasylgeber", sich strafbar macht wegen der Beihilfe zu unerlaubtem Aufenthalt. Gleichzeit trifft den Flüchtling den Straftatbestand "Unerlaubter Aufenthalt". Dabei versteht Ulrich Gampert jedoch nicht, warum jetzt auf einmal mit dem Paragraphen (anm. d. Red.: §95 AufenthG Strafvorschriften) gegen das Kirchenasyl vorgegangen wird und jahrzehntelang davor nicht.

Außerdem sprach der Pfarrer über den Flüchtling. Der Mann darf vorerst für sechs Monate in Deutschland bleiben. Dies finde Gampert "ganz toll" . Nach einem aufwendigen Verfahren, mit einer Petition beim Bayerischen Landtag, konnte ein vorläufiger Abschiebestopp von einem halben Jahr erreicht werden. Sollte der Afghane seine deutsche Verlobte in dieser Zeit heiraten, sähe der Pfarrer darin ein weiteres Plus für ihn, denn als Ehemann einer deutschen Staatsbürgerin ließen sich weitere Schritte in die Wege leiten, für einen dauerhaften Aufenthalt. Momentan habe der Flüchtling keine Sicherheit wie es für ihn in Zukunft weitergeht und diesen Zustand habe er nun schon seit vier Jahren! Aufgrund der Rechtslage sei es ihm jedoch nicht erlaubt sein Leben anzupacken (wie er es wollen würde) und das obwohl er, laut Aussage des Pfarrers: sehr gut deutsch kann, integriert ist, eine deutsche Freundin/Verlobte hat und sogar einen Betrieb gefunden hat, der ihm eine Ausbildungsstelle angeboten hätte. Dennoch muss der Flüchtling innerhalb der Sechs-Monats-Frist die Bedingungen erfüllen, um bleiben zu dürfen. Dies erweist sich jedoch als schwierig, da teils aus Afghanistan Papiere angefordert werden müssen und diese nicht ausgehändigt werden. Im Falle einer Abschiedung glaubt der Pfarrer, dass es wohl das Todesurteil für den jungen Afghaner sei. Als Moslem hat er inzwischen zu lange Zeit mit und bei "Ungläubigen", sprich Christen, verbracht und zudem ist er liiert mit einer deutschen Frau, die ebenfalls keine Muslima ist. Beides Vergehen, die so wohl, laut Aussage von Gampert, nicht geduldet werden.

Über seine eigene Situation sagt Ulrich Gampert, dass er mit seinem Rechtsbeistand zunächst einmal Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hat. Es sei sein Wunsch, und er denke auch der aller, dass geklärt wird, ob wirklich ein Straftatbestand vorliegt. Die andere Möglichkeit dabei wäre Gamperts Meinung nach, dass verfahren wird wie zuvor, ergo wie in den letzten Jahrzehnten. Denn das Kirchenasyl sei zwar nicht gesetzlich festgehalten, aber man könne so in einem guten Miteinander dem menschlichen Zusammenhalt helfen. Künftig wird es laut Ulrich Gampert weiterhin Personen geben, die Kirchenasyl brauchen und dafür bräuchte es Kirchengemeinden, die dann noch dieses Asyl bieten, ohne die Furcht eines Strafbefehls.


Tags:
Kirchenasyl Strafbefehl Flüchtling Pfarrer


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