Moderator: Isabelle Tausend
Sendung: Der AllgäuHIT-Kaffeeklatsch
mit Isabelle Tausend
 
 
Das große Bauloch in Kempten ist mittlerweile weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannt (Archivfoto)
(Bildquelle: AllgäuHIT)
 
Kempten
Dienstag, 20. Mai 2014

Neue Gutachten zum großen Loch in Kempten

Zur Baugrube am August-Fischer-Platz gibt es nun neue Gutachten, die Zwangsverwalter Thomas Feß der Stadt Kempten (Allgäu) vorlegte. Diese aktuellen Gutachten über den Zustand des Baugrubenverbaus bringen allerdings nicht die von der Stadt Kempten erhoffte Entlastung auf den Straßen rund um das so genannte „große Loch“ mit sich.

Die Sperrungen und Einschränkungen im Bereich Bahnhofstraße und Mozartstraße müssen weiterhin aufrechterhalten werden. „Dies ist besonders ärgerlich, da wir gehofft haben, nach den umfangreichen Sicherungsmaßnahmen wenigstens die Beeinträchtigungen im öffentlichen Verkehrsraum abstellen zu können“, so Baureferentin Monika Beltinger. Wie es weiter geht – entweder Weiterbau oder neue Sicherungsmaßnahmen – wird der Zwangsverwalter bald entscheiden, da der bisherige Verbau in der Baugrube nur noch bis Frühjahr 2015 stehen bleiben kann.

Im Detail bringen die neuen Gutachten folgende Ergebnisse:

  • Zwar verhindern die bisher durch die Stadt Kempten in Ersatzvornahme seit 2013 durchgeführten Sicherungsmaßnahmen an den Trägern des Berliner Verbaus in der Baugrube nach Aussage der Gutachter weiterhin ein großflächiges Versagen der Konstruktion.
  • Entwarnung bedeutet dies aber noch nicht: Etwa 20 Prozent der Verbaubohlen besitzen nur noch rund die Hälfte ihrer einstigen Substanz, wie ein Holzfachmann der Hochschule Rosenheim festgestellt hat. Der andauernde Kontakt der Holzbretter mit dem Erdreich seit 2010 führt zu dem stetig fortschreitenden Fäulnisprozess. Angesichts dieses Zustands der Bohlen sehen die Gutachter keine Möglichkeit, die Sperrungen rund um die Baugrube aufzuheben.
  • Die stark geschädigten Bohlen sind darüber hinaus nicht nach einem erkennbaren Muster verteilt, sondern scheinen eher willkürlich über den gesamten Verbau verteilt zu sein. Daher können weitere präventive Sicherungsmaßnahmen nicht in vertretbarem Umfang verortet werden. Diese wären teuer und zugleich nicht zielgenau.
  • Insgesamt kann der Berliner Verbau in der Baugrube, an der seit dem Winter 2010/2011 nicht weiter gebaut wurde, trotz der Sicherungsmaßnahmen längstens noch bis Frühjahr 2015 stehen bleiben.

Auf Anraten der Gutachter wird Zwangsverwalter Thomas Feß die Permanentvermessung und die wöchentlichen Sichtkontrollen an der Baugrube aufrechterhalten, anstatt weitere vorbeugende, teure Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. So soll ein möglicher Bohlenbruch frühzeitig erkannt werden können.

Aufgrund der zeitlichen Einschätzung, dass der Verbau nur noch bis Frühjahr 2015 so bestehen bleiben kann, müssen die Weichen für das weitere Vorgehen sobald wie möglich gestellt werden. Noch in diesem Sommer muss entweder mit dem Weiterbau oder mit anderen Sicherungsmaßnahmen begonnen werden, um den bisherigen Verbau wie auch immer entlasten zu können. Die Entscheidung hierüber liegt beim Zwangsverwalter.


Tags:
gutachten bauloch strassensperre zwangsverwaltung


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