Kemptens Oberbürgermeister Netzer erteilt Absage
Kein weiterer Zuschuss für den Allgäu-Airport aus Kempten. Oberbürgermeister Dr. Ulrich Netzer hat einer entsprechenden Resolution per Antrag von Unabhängigen Bürgern und der ÖDP in Kempten eine Absage erteilt.
Netzer schrieb in einem Brief an Stadtrat Michael Hofer: Das Planfeststellungsverfahren des Luftamtes Süd hat die Mittel, die für den Flughafenausbau vorgesehen sind, mit 15,5 Mio. EUR beziffert (nicht 250 Mio. Euro Investitionen). Dieser Betrag liegt im Übrigen auch dem vom Freistaat Bayern geprüften, genehmigten und von der Europäischen Union notifizierten Zuschussantrag zugrunde.
Die Stadt Kempten ist zusammen mit einigen anderen Gebietskörperschaften im Umfang von 12,43 % an der Allgäuer Regional- und Investitionsgesellschaft mbH (ARI) beteiligt. Die ARI wiederum hält als Kommanditistin eine Beteiligung an der Allgäu-Airport GmbH & Co.KG mit insgesamt 1,6 Mio. EUR und ist unter den mittlerweile 70 Kommanditisten mit 10 % die größte Gesellschafterin. Die Stadt hat ihren Anteil an der ARI um 201.974,75 EUR aufgestockt und sich somit unter Berücksichtigung des Vorfinanzierungsanteils aus der ehemaligen Medienbetriebsgesellschaft Allgäu, für die die Stadt Kempten ja bereits einen Gesellschaftsanteil eingebracht hat, mit 242.000 EUR (nicht 400.000 EUR) mittelbar am Allgäu-Airport GmbH & Co. KG beteiligt.
Ungeachtet der buchhalterisch abgebildeten Wertberichtigung gibt es ein derzeit nicht bilanziertes Grundvermögen des Allgäu Airport im Umfang von 150 ha, welches sich in der Nähe der Autobahn befindet. Diese Flächen bergen ein großes Potential, z.B. in der Entwicklung von Gewerbeflächen. Hierin liegen also große stille Reserven. Von den drei Geschäftsbereichen des Allgäu-Airports ist vor allem der Bereich „Immobilien & Infrastruktur“ gut entwicklungsfähig und kann für das Unternehmen und die Region für einen spürbaren wirtschaftlichen Schub sorgen.
Dem Anteil der Stadt an der ARI steht wertmäßig also nicht nur der Allgäu-Airport gegenüber, sondern vor allem auch das nicht bilanzierte Immobilienvermögen.
Zum konkreten Beschlussvorschlag:
Eine verbindliche Festlegung, wonach für den Allgäu-Airport künftig generell keine städtischen Mittel mehr eingesetzt werden sollten, ist nicht zielführend, weil der Stadtrat zu einem späteren Zeitpunkt auch anders entscheiden könnte. Eine Art „Vorratsbeschluss“ ist rechtsverbindlich nicht denkbar.
Zudem ist momentan überhaupt keine Entscheidung veranlasst, weil kein Antrag an die Stadt vorliegt, sich finanziell an einer Maßnahme zu beteiligen.
Es gibt hier weder eine Nachschusspflicht der ARI gegenüber der Flughafengesellschaft noch eine der Stadt gegenüber der ARI. Über jedes weitere finanzielle Engagement der Stadt müsste durch Beschluss entschieden werden.


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