Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen in Kaufbeuren
Die Stadt Kaufbeuren hat am 20. Oktober eine Allgemeinverfügung im Zuge des Infektionsschutzgesetzes und der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen. Dabei wurden stark frequentierte öffentliche Plätze der Stadt Kaufbeuren festgelegt, auf denen nun eine Maskenpflicht besteht.
Die Stadt Kaufbeuren hat als stark frequentierte Plätze die beiden Wochenmärkte zu deren Öffnungszeiten erklärt. Dies bedeutet, dass in der Kaiser-Max-Straße während des Wochenmarktes an den Donnerstagen von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr Maskenpflicht besteht. Das gilt ebenso auf dem Bürgerplatz in Kaufbeuren-Neugablonz an den Samstagen von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr. Die Allgemeinverfügung tritt am 22. Oktober in Kraft.
Die Maskenpflicht auf den Wochenmärkten ist nicht neu, wurde jedoch ausgedehnt: Bisher war die Maske lediglich beim direkten Einkaufen und Warten verpflichtend. Nun muss die Maske beim Betreten der zwei genannten Plätze während der Marktzeit getragen werden – unabhängig vom Einkauf. Die Maske muss auch beim Passieren der Plätze getragen werden.


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