Weihnachtsmärkte im Allgäu können stattfinden
Die Bayerischen Staatsminister für Wirtschaft, Hubert Aiwanger, und Gesundheit, Klaus Holetschek, geben grünes Licht für Weihnachtsmärkte in Bayern. Sie vereinbarten am Mittwoch ein gemeinsames Konzept für die Durchführung der traditionellen Märkte. Danach sind die Christkindlmärkte in diesem Winter ohne größere Einschränkungen wie 3G-Pflicht und Maskenpflicht, Umzäunung der Marktfläche und Ausschankverbot von Alkohol möglich. Ein detailliertes Rahmenhygienekonzept für Weihnachtsmärkte wird zeitnah abgestimmt und veröffentlicht.
Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: "Weihnachtsmärkte sind für Gemeinden und Marktkaufleute nicht nur wirtschaftlich von Bedeutung, sondern haben auch eine wichtige soziale Funktion. Denn für viele Bürgerinnen und Bürger gehört der Besuch eines Christkindlmarkts im Advent genauso zu Weihnachten wie der Christbaum am Heiligabend. Gerade Familien und Kinder haben besonders unter Corona gelitten. Für sie ist der Besuch eines Weihnachtsmarkts ein besonderes Erlebnis. Deshalb war es mir so wichtig, dass diese Märkte heuer möglichst unbeschwert möglich sind. Sie sind ein wichtiger Schritt in Richtung Normalität."
Gesundheitsminister Klaus Holetschek: "Der zunehmende Impffortschritt erlaubt es uns, in diesem Jahr wieder mehr Freiheiten auch für Weihnachtsmärkte einzuräumen. Deshalb machen wir Weihnachtsmärkte dieses Jahr wieder möglich. Auch Kontaktdaten müssen nicht erfasst werden. Ebenso gibt es im Freien keine Maskenpflicht. Die 3G-Regelung gilt nicht auf dem Außengelände. Aber wir dürfen uns trotzdem nicht in falscher Sicherheit wiegen: Corona ist noch immer unter uns. Jeder sollte sich weiter Umsicht und Vorsicht auf die Fahnen schreiben – auch bei Glühwein und gebrannten Mandeln."
Der Bayerische Ministerrat hatte bereits Ende September 2021 beschlossen, dass Weihnachtsmärkte in diesem Jahr stattfinden sollen. Priorität hat angesichts der anhaltenden pandemischen Lage der Infektionsschutz. Daher werden auf den Märkten klare Regeln zum Schutz der Menschen vor Ansteckungen gelten. Dazu gehören das Abstandsgebot und Maßnahmen zur Besucherlenkung. Zudem sind Informationspflichten des Veranstalters gegenüber Besuchern und Standbetreibern sowie die Schaffung ausreichender Waschgelegenheiten erforderlich. Alle Details des Rahmenhygienekonzepts für Weihnachtsmärkte werden zeitnah erarbeitet.
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