Keine Testpflicht für geimpfte Schülerinnen und Schüler
Auch im Schuljahr 2021/22 wird neben der anfänglichen Maskenpflicht am Platz und regelmäßigem Lüften bzw. dem Einsatz von Luftfiltern das regelmäßige Testen einen wesentlichen Baustein des Schutzkonzepts gegen das Coronavirus in den Schulen darstellen. Für vollständig geimpfte Schülerinnen und Schüler entfällt die Testpflicht.
Die Tests sollen dreimal wöchentlich durchgeführt werden. Bei einem Infektionsfall in einer Klasse kann die Kreisverwaltungsbehörde für die Teilnehmer dieser Klasse tägliche Testnachweise anordnen.
Ab der Jahrgangsstufe 5 bleibt es bei den Antigen-Selbsttests, die an der Schule unter Aufsicht durchgeführt werden. Das Ergebnis dieser Tests ist unmittelbar einsehbar. Das Kultusministerium erklärte auf Anfrage von AllgäuHIT, dass Schülerinnen und Schüler, die bereits einen vollständigen Impfschutz haben, von der Testpflicht befreit sind.
In den Grundschulen, in der Grundschulstufe der Förderzentren sowie in den weiteren Jahrgangsstufen der Förderzentren mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung und Sehen wird im neuen Schuljahr 2021/2022 auf sog. „PCR-Pooltestungen“ umgestellt werden. Das Ergebnis der Testungen liegt zwar nicht unmittelbar vor, durch die hohe Sensitivität der Tests werden Infektionen jedoch bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt zuverlässig erkannt. Verschiedene Studien haben gezeigt, dass PCR-Pool-Tests gerade für jüngere Kinder einfacher anwendbar und angenehmer in der Handhabung sind.
Schülerinnen und Schüler müssen sich zudem für außerschulische Veranstaltungen, Freizeiteinrichtungen oder auch Restaurant- und Museumsbesuche nicht mehr extra testen lassen, da sie ja regelmäßig in den Schulen getestet werden.
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