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Allgäu
Dienstag, 18. Juni 2019

Johanniter informieren über Schulbegleitung

Im Zuge der Inklusion wird immer mehr Kindern mit körperlicher, geistiger oder sogenannter seelischer Behinderung der Besuch einer Regelschule oder auch Förderschule ermöglicht. Vielfach kommt dabei eine Schulbegleitung (auch: Integrationshilfe, Schulassistenz, Individualbegleitung) zum Einsatz. Michael Schmidt ist Sachgebietsleiter des Bereichs Kinder, Jugend und Familie bei den Johannitern in den Regionalverbänden Schwaben und Allgäu. Er erklärt, was es mit der Schulbegleitung auf sich hat, für wen sie infrage kommt und was Eltern tun müssen, um eine solche für ihr Kind zu erhalten.

„Es gibt verschiedene Voraussetzungen, unter denen einem Kind eine Schulbegleitung zur Seite gestellt werden kann“, so Michael Schmidt. „Dazu gehören unter anderem Beeinträchtigungen wie ADHS, Down-Syndrom, verschiedene Autismus-Spektrum-Störungen oder bestimmte Formen von Körperbehinderungen. Die Schulbegleitung zu beantragen, liegt nicht in der Verantwortung der Lehrerschaft, sondern bei den Erziehungsberechtigten der betroffenen Kinder. Die Schule steuert aber sehr wohl einen Bericht ihrerseits bei. Zudem ist in den meisten Fällen eine ärztliche Stellungnahme erforderlich.“

Die Schulbegleiterin oder der Schulbegleiter begleite das Kind über einen bestimmten Zeitraum oder auch über die gesamte Schullaufbahn hinweg zur Schule und helfe dort, behinderungs- oder beeinträchtigungsbedingte Defizite zu kompensieren, erklärt der Experte. Dies umfasse das Ausgleichen von Einschränkungen im körperlichen, sozialen, emotionalen und kommunikativen Bereich. „Je nach Bedarf gehören dazu etwa Hilfen bei der Orientierung im Schulhaus und auf dem Schulweg sowie bei allgemeinen lebenspraktischen Aufgaben - also einfache Handreichungen, Toilettengang, Essen und Trinken, An- und Ausziehen von Jacke und Schuhen o.Ä. Wenn nötig können auch pflegerische Aufgaben anfallen.“ Wichtig sei auch die Unterstützung bei der Integration in die Klassengemeinschaft. „Bei Kindern und Jugendlichen mit Autismus-Spektrums-Störungen kann eine Schulbegleitung die autistischen Verhaltensweisen auffangen und über die sogenannte `gestützte Kommunikation´ die Teilnahme am Unterricht überhaupt erst ermöglichen. Unterrichtsbezogene Unterstützung erfolge in Form von Aufgabenerklärungen, Unterstützung bei der Handhabung bestimmter Arbeitsmaterialien u.v.m. „Schulbegleiter sind aber keine Ersatz- oder Zweitlehrkräfte. Die Verantwortung für die Wissensvermittlung bleibt bei der Schule“, betont Michael Schmidt. Der Begleiter sei jedoch ein wichtiges Bindeglied zwischen Kind, Lehrern, Klasse, Eltern, Schulleitung und Behörden.

Die Aufgabe als Schulbegleiter erfüllen in manchen Fällen pädagogisch ausgebildete Fachkräfte wie Erzieher, Sozial-, Heil- oder Sonderpädagogen, aber auch pädagogische Hilfskräfte wie Kinderpfleger, Heilerziehungspflegehelfer oder Tagesmütter. Häufig kommen auch ungelernte Helfer zum Einsatz, die sich durch ihren persönlichen Lebenslauf für die Tätigkeit eignen. Sie sind oft selbst Eltern.

„Eltern oder Erziehungsberechtigte, die eine Schulbegleitung für ihr Kind wünschen, müssen im Fall von geistiger und körperlicher Behinderung den Antrag auf Bewilligung der Schulbegleitung und Übernahme der Kosten beim Sozialamt stellen, bei seelischer Behinderung hingegen ist das Jugendamt zuständig“, so Michael Schmidt weiter. „Die Kosten werden in der Regel vom jeweiligen Sozialleistungsträger übernommen.“ Die Johanniter führen im Regierungsbezirk Schwaben aktuell zwölf Schulbegleitungen durch. Schmidt: „Wir würden das Angebot gerne weiter ausbauen.“


Tags:
Schulbegleitung Johanniter Kinder Schulweg


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