Füracker: Bayern lehnt Barzahlungsbeschränkungen strikt ab
„Bargeld ist geprägte Freiheit und muss auch in Zeiten der Digitalisierung langfristig erhalten bleiben! Die Auswirkungen der digitalen Transformation machen auch vor dem für die individuelle Freiheit sensiblen Bereich des Zahlungsverkehrs keinen Halt. Dennoch muss dauerhaft sichergestellt sein, dass jeder Mensch so bezahlen kann, wie er möchte. Bayern lehnt daher allgemeine Barzahlungsbeschränkungen strikt ab.
Auch ein digitaler Euro, dessen Entwicklung derzeit vom Eurosystems vorangetrieben wird, kann und darf das physisch greifbare Bargeld allenfalls ergänzen, aber nicht ersetzen. Er darf außerdem nur dann als gesetzliches Zahlungsmittel eingeführt werden, wenn seine Vorteile die Kosten und Risiken klar überwiegen. Bei einer übereilten Einführung drohen sonst erhebliche negative Auswirkungen sowohl für die Wirtschaft als auch unsere Gesellschaft. Künftige Entscheidungen über die tatsächliche Ausgabe eines digitalen Euro und die Festlegung eines Rechtsrahmens bedürfen insofern noch gründlicher Vorbereitung. Es gilt der Grundsatz ‚Sicherheit vor Schnelligkeit‘“, betont Finanz- und Heimatminister Albert Füracker.
Seit der im Oktober 2021 eingeleiteten „Untersuchungsphase“ ihres Projekts zur Entwicklung eines digitalen Euro haben die Europäische Zentralbank (EZB) und die nationalen Zentralbanken des Euroraums (Eurosystem) die Optionen für das Design und die Bereitstellung eines digitalen Euro untersucht. Seit 1. November 2023 läuft nun die „Vorbereitungsphase“, deren erste Stufe unter anderem dazu dient, Anbieter auszuwählen, die eine Plattform und die Infrastruktur für einen digitalen Euro entwickeln könnten sowie zu testen, wie sich ein digitaler Euro entwickeln lässt, der sowohl den Anforderungen des Eurosystems als auch den Nutzerbedürfnissen genügt. In zwei Jahren will der EZB-Rat zunächst entscheiden, ob er in eine nächste Stufe der Vorbereitungen übergeht und damit den Weg für die mögliche Ausgabe des digitalen Euro ebnet. Eine endgültige Entscheidung soll in jedem Fall erst nach Abschluss des von der EU-Kommission im Juni 2023 angestoßenen Gesetzgebungsprozesses zum EU-Rechtsrahmen des digitalen Euro fallen.
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