Ein Jahr auf Bewährung
Der Fall der im westallgäuer Scheidegg tot aufgefundenen Kalinka ist mit einem heute in Frankreich gesprochenen Urteil wohl endgültig beendet. Angeklagt war der leibliche Vater des 1982 mit 14 Jahren verstorbenen Mädchens. Sein Vergehen: Er hatte Kalinkas Stiefvater, den er für deren mutmaßlichen Mörder hält, 2009 entführen und vor einem französischen Gericht im Elsass abglegen lassen.
Bei der Überprüfung des gefesselten Scheidegger Arztes Dieter K. stellten französische Polizeibeamte fest, dass dieser per Haftbefehl gesucht wurde. Anders als in Deutschland, wo das Verfahren gegen Dieter K. aus Mangel an Beweisen eingestellt worden war, war K. in Frankreich für den Tod des damals 14-jährigen Mädchens in Abwesenheit schuldig gesprochen worden. Statt nach Hause ins Allgäu zurückzukehren, wurde der Arzt in Ruhestand in Untersuchungshaft genommen und später vor Gericht gestellt. Ein Richter verurteilte ihn schließlich zu 15 Jahren Haft.
Die Begründung: Er soll Kalinka betäubt haben, um sie zu missbrauchen. Ein vielleicht nicht ganz an den Haaren herbeigezogener Vorwurf, schließlich war K. mit dieser Vorgehensweise schon mehrfach zuvor auffällig geworden. Sicher auch ein Grund, warum sich die Bundesregierung bei der Entführung eines Deutschen, dem schließlich in Frankreich der Prozess gemacht wird, weitgehend herausgehalten hatte. Die Bundesregierung hatte in den 80er- Jahren stets eine Auslieferung verweigert, da das Verfahren gegen K. im Fall Kalinka eingestellt worden war.
Im März nächsten Jahres wäre die Strafe gegen Kalinkas Stiefvater verjährt, das wollte der leibliche Vater unbedingt verhindern. Der Richter sagte heute, dass er beeindruckt von seinem ungeheuren Mut sei. Fest steht. Der französischen Justiz wären wohl die Hände gebunden gewesen, hätte der Mann nicht zur Selbstjustiz gegriffen.


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