Unterallgäuer Kreisjugendpflegerin gibt Tipps
Schulanfang - für viele Kinder ist das ein wichtiger Schritt in die Selbstständigkeit. „Und ein guter Zeitpunkt, den richtigen Umgang mit Geld zu lernen“, findet Kreisjugendpflegerin Julia Veitenhansl - auch wenn Eltern ihrem Nachwuchs natürlich schon mit vier oder fünf Jahren ein kleines Taschengeld auszahlen können. Doch wie hoch sollte der Betrag ausfallen und für was sollte er verwendet werden?
„Die Höhe des Taschengeldes hängt vom Alter ab“, sagt Veitenhansl. Als Faustregel gibt sie je Klassenstufe etwa einen Euro pro Woche an. Geht ein Kind zum Beispiel in die dritte Klasse, sind es demnach drei Euro pro Woche. „Natürlich hängt die Höhe des Taschengelds auch von der finanziellen Situation der Familie ab“, gibt die Kreisjugendpflegerin zu bedenken. Ab der fünften Klasse rät sie, das Taschengeld monatlich auszuzahlen: „So lernen Kinder, sich das Geld einzuteilen.“ Wichtig sei, das Geld zu einem festen Termin verlässlich auszuzahlen, damit der Nachwuchs Planungssicherheit hat.
„Für notwendige Anschaffungen wie Schulsachen oder Bekleidung sollten die Eltern aufkommen“, meint Veitenhansl. Das Taschengeld sollte für individuelle Wünsche und Freizeitaktivitäten wie Kinobesuche, Spielsachen und zusätzliche Süßigkeiten sein. „Natürlich kann das Kind das Geld auch sparen für größere Wünsche.“
Kinder sollten selbst entscheiden dürfen, wofür sie das Geld ausgeben, so Veitenhansl: „Auch aus Fehlinvestitionen können sie lernen.“ Deshalb rät sie, auch kein Geld nachzuschießen, wenn der Nachwuchs pleite ist: „Kinder müssen die Konsequenzen erfahren, wenn sie ihr Geld falsch eingeteilt haben.“
Eltern sollten das Taschengeld nicht als Erziehungsmittel einsetzen und nicht bei Fehlverhalten kürzen. „Es ist sehr wichtig, dass der Betrag konstant bleibt“, betont die Kreisjugendpflegerin. Nur so könne das Kind mit dem Geld planen und lernen, damit zu wirtschaften. Andersherum sollten die Eltern das Kind auch nicht mit einer Erhöhung des Taschengelds belohnen - auch nicht für gute Schulnoten. Veitenhansl weist auch darauf hin, dass Mithilfe im Haushalt selbstverständlich sein sollte und nicht extra bezahlt werden soll: „Wenn ein Jugendlicher etwas Geld dazu verdienen möchte, zum Beispiel mit Zeitung austragen oder indem er beim Nachbarn Rasen mäht, ist das in Ordnung“, sagt sie.
Weitere Tipps rund um das Taschengeld finden Sie im Internet unter www.unterallgaeu.de/taschengeld


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