Moderator: Isabelle Tausend
Sendung: AllgäuHIT-Drivetime
mit Isabelle Tausend
 
 
Der Mann überwies eine dreistellige Summe
(Bildquelle: AllgäuHIT)
 
Ostallgäu - Pfronten
Mittwoch, 6. Juli 2022

21-Jähriger Ostallgäuer Opfer von "Sextortion"

Ein neuer Fall von „Sextortion“ ereignete sich im Landkreis Ostallgäu. Die Polizei meldet weiter steigende Fallzahlen mit dieser Masche, bei der Geschädigte mit intimen Aufnahmen erpresst werden.

Ein 21-jähriger Ostallgäuer wurde vor kurzem von bisher Unbekannten auf einer sozialen Netzwerkplattform angeschrieben. Er wurde animiert, sich live, während eines Videoanrufes auszuziehen. Der Täter filmte dies und erpresste den unbedarften Mann anschließend mit dem Video. Er drohte ihm mit der Veröffentlichung des Films. Der Geschädigte bezahlte letztendlich einen dreistelligen Betrag in der Hoffnung, dass der Täter das Video löschen würde. Da der Täter dann nochmals Geld forderte, entschied sich der Geschädigte zur Anzeigenerstattung.

Die Vorgehensweise:

Aus einem harmlosen Flirt wird eine handfeste Erpressung: Bei Sextortion lernt der Betroffene zunächst eine fremde Person über ein soziales Netzwerk kennen. Der Betroffene und die fremde Person kommunizieren miteinander. Mit dem Ziel, das potentielle Opfer dazu zu überreden, sich vor seiner Webcam auszuziehen und sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen, lenken die Täter die Kommunikation schnell auf eine Video-Telefonie um. Dabei zeichnen sie diese sexuellen Handlungen auf und drohen im Anschluss daran, dieses Video oder Bild im Internet zu veröffentlichen, falls der geforderte Geldbetrag nicht gezahlt würde. Das Phänomen „Sextortion“ betrifft mehrheitlich zwar Männer, aber auch Frauen können davon betroffen sein. Meistens sind die Drahtzieher in Banden organisiert, operieren vom Ausland aus oder nutzen sogenannte Bots, um ihre Erpresserschreiben per Mail zu verteilen.

Die Zahlen:

Im Präsidium Schwaben Süd/West: Vergangenes Jahr wurden insgesamt 231 Fälle gemeldet, bei denen in 28 für die Betrüger erfolgreichen Fällen ein Schaden von über 67.000 Euro entstanden ist. Ende Juni 2022 verzeichneten die Beamten bereits 162 Anzeigen für das laufende Jahr, diese Masche ist also stark am Ansteigen. Dieses Jahr beträgt der entstandene Schaden bereits fast 45.000 Euro, wobei bereits 37 erfolgreiche Fälle zu verzeichnen sind.

Im Landkreis Ostallgäu:

Wurden im letzten Jahr noch 45 Fälle insgesamt gemeldet, so beträgt diese Zahl jetzt schon 26. Somit gehen die Beamten auch hier von einer Steigerung der Fallzahlen für das gesamte Jahr aus.

Die Tipps:

So können Sie sich vor „sexueller Erpressung“ schützen:

  • Nehmen Sie keine Freundschaftsanfragen von fremden Personen an.
  • Prüfen Sie regelmäßig Ihre Account- und Privatsphäreeinstellungen.
  • Seien Sie zurückhaltend mit der Veröffentlichung persönlicher Daten wie Anschrift, Geburtsdatum oder Arbeitgeber.
  • Stimmen Sie nicht vorschnell einem Videochat zu.
  • Im Zweifel: kleben Sie die Chatkamera zunächst ab, um lediglich verbal zu kommunizieren und das Geschehen zu beobachten.
  • Stimmen Sie keinen Entblößungen oder intimen Handlungen in Videochats zu, wenn Sie die Person erst seit Kurzem kennen.
  • Halten Sie Betriebs- sowie Virenschutzsysteme auf Ihren online-genutzten Endgeräten wie Smartphone, Laptop, Tablet oder Computer immer auf dem aktuellen Stand, um sich vor Schadsoftware, sogenannter Malware, zu schützen. Es gibt Malware, die Ihre Webcam problemlos aktiviert und Sie damit jederzeit filmen kann.

Falls Sie bereits erpresst werden:

  • Überweisen Sie kein Geld. Die Erpressung hört nach der Zahlung meist nicht auf.
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
  • Kontaktieren Sie den Betreiber der Seite und veranlassen Sie, dass das Bildmaterial gelöscht wird. Nicht angemessene Inhalte kann man dem Seitenbetreiber über eigens hierfür eingerichtete Buttons melden.
  • Brechen Sie den Kontakt zu der anonymen Person sofort ab, reagieren Sie nicht auf Nachrichten.
  • Sichern Sie die Chatverläufe und Nachrichten mittels Screenshot.
  • Ist es bereits zu spät und Sie haben bereits eine Überweisung getätigt, kontaktieren sie schnellstmöglich ihren Kreditkartenanbieter oder ihre Bank. Es ist eventuell noch eine Rückholung des Geldes möglich. Wenn das Geld bereits auf dem Zielkonto eingegangen ist, kann diese Bank kontaktiert werden.

Weitere Infos finden Sie unter: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/sextortion/


Tags:
allgäu polizei erpressung



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