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Faschingstreiben
28.01.2012 - 14:11
Im Anschluss an das Faschingstreiben nach dem Nachtumzug in Hopferau wurden mehrere Betrunkene Jugendliche und sogar Kinder von der Polizei angetroffen.
Eine 13-jährige und ein 15-jähriger hatten so viel Alkohol getrunken, dass ein Alkotest jeweils einen Wert von über 1,5 Promille ergab. Beide waren so stark alkoholisiert, dass sie vom hinzugerufenen Rettungsdienst auf die Intensivstation in ein Kemptener Krankenhaus eingeliefert wurden. Gegen die Verantwortlichen, die den Alkohol an die Jugendlichen und Kinder abgaben wird nun von Seiten der Polizei ermittelt.

In Anbetracht der nun beginnenden Faschingssaison weist die Polizei Füssen nochmals darauf hin, dass jegliche Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nach §9 Jugendschutzgesetz verboten ist. An Jugendliche über 16 Jahren dürfen lediglich nicht-branntweinhaltige alkoholische Getränke wie zum Beispiel Bier und Wein herausgegeben werden. Schnaps, Alcopops, Cocktails und sonstige branntweinhaltige Mischgetränke dürfen erst an Personen über 18 Jahren abgegeben bzw. ausgeschenkt werden. Verstöße gegen diese Bestimmungen werden als Ordnungswidrigkeit mit einen Bußgeld in schwerwiegenden Fällen sogar als Straftat mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet.

Um das Busgeldverfahren zu sichern, musste der Lkw-Fahrer vor Ort eine Sicherheitsleistung von über 100 Euro entrichten.

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