
28.01.2012 - 14:11
In Anbetracht der nun beginnenden Faschingssaison weist die Polizei Füssen nochmals darauf hin, dass jegliche Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nach §9 Jugendschutzgesetz verboten ist. An Jugendliche über 16 Jahren dürfen lediglich nicht-branntweinhaltige alkoholische Getränke wie zum Beispiel Bier und Wein herausgegeben werden. Schnaps, Alcopops, Cocktails und sonstige branntweinhaltige Mischgetränke dürfen erst an Personen über 18 Jahren abgegeben bzw. ausgeschenkt werden. Verstöße gegen diese Bestimmungen werden als Ordnungswidrigkeit mit einen Bußgeld in schwerwiegenden Fällen sogar als Straftat mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet.
Um das Busgeldverfahren zu sichern, musste der Lkw-Fahrer vor Ort eine Sicherheitsleistung von über 100 Euro entrichten.