Maskenverweigerer in Schloss Neuschwanstein erhält Hausverbot
Am frühen Sonntagnachmittag weigerte sich ein 50-jähriger Mann, eine FFP2-Maske in den Räumlichkeiten von Schloss Neuschwanstein zu tragen. Von der bayerischen Schlossverwaltung war zum Schutz der Mitarbeiter und der Besucher im Rahmen des Hausrechtes eine FFP2-Maskenpflicht beim Besuch von Schlössern angeordnet worden.
Der 50-jährige Mann sah dies nicht ein und erwarb trotzdem Eintrittskarten für den Schlossbesuch. Als ihm daraufhin der Einlass ins Schloss verweigert wurde, musste die Polizei die Streitigkeit schlichten. Die Mitarbeiter des Schlosses wollten dem Mann entgegenkommen und baten ihm den Kauf einer FFP2-Maske an. Da er nicht bereit war eine Maske zu erwerben, wurde er durch die Polizei aus den Räumlichkeiten des Schlosses verwiesen.
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