Alkohol, Flucht, kein Führerschein, ...
Ein 20-jähriger Pkw-Fahrer aus dem Landkreis Ostallgäu versuchte sich in der Nacht von Freitag, den 31.01.2014 auf Samstag, den 01.02.2014 gegen 02:00 Uhr einer Verkehrskontrolle zu entziehen.
Als der Pkw-Fahrer die zivile Streife der Polizei Füssen im Rückspiegel erkannte, beschleunigte er seinen Pkw. Nach einer ca. zwei Kilometer langen Verfolgungsjagd, von Hopferau nach Hopferried, blieb der Pkw-Fahrer dann doch stehen. Die Polizeibeamten stellten fest, dass der Pkw-Fahrer erkennbar unter Alkoholeinfluss stand. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 2,00 Promille. Zudem stellte sich heraus, dass dem Fahrzeugführer bereits im Juli 2013 aufgrund einer Trunkenheitsfahrt seine Fahrerlaubnis entzogen wurde. Außerdem war sein Pkw für den Straßenverkehr nicht zugelassen, da beide Kennzeichen entstempelt waren. Der Pkw-Fahrer wurde in das Polizeiauto verbracht, um eine Blutentnahme im Krankenhaus Füssen durchzuführen.
Damit waren dessen 18- und 21-jährigen Mitfahrer jedoch nicht einverstanden und reagierten den Polizeibeamten gegenüber äußerst aggressiv. Nachdem beide Heranwachsende gegen das Polizeifahrzeug urinierten, wollten sie ihren "Fahrer" befreien und gingen auf die Polizeibeamten los. Nur mittels Pfefferspray, welches mehrmals durch die Polizeibeamten angedroht wurde konnte deren Angriff abgewehrt werden. Darauf flüchteten beide Mitfahrer zu Fuß, konnten jedoch kurze Zeit später durch eine Unterstützungsstreife der Polizei Füssen festgenommen werden. Während der Festnahme leisteten beide Mitfahrer Widerstand, beleidigten die Polizeibeamten und verweigerten die Angabe ihres Namens. Um ihre Personalien feststellen zu können wurden beide Personen zur Polizeiinspektion Füssen verbracht. Um den genauen Alkoholisierungsgrad bestimmen zu können, ordnete die Staatsanwaltschaft Kempten eine Blutentnahme bei dem 21-jährigen Mitfahrer und bei dem 20-jährigen Pkw-Fahrer an, welche im Krankenhaus Füssen durchgeführt wurde.
Den Pkw-Fahrer erwartet nun eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr, Fahren trotz Entzug der Fahrerlaubnis und fehlender Pflichtversicherung und Steuer.
Dessen Mitfahrer erwarten eine Anzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, versuchter Gefangenenbefreiung und Beleidigung.


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