Sperre polnischer Skispringer: Landratsamt äußert sich
Das Gesundheitsamt am Landratsamt Oberallgäu stellt klar, dass im Falle der polnischen Skispringer eine sowohl rechtlich als auch fachlich begründete Entscheidung getroffen wurde. Politischer Druck wurde auf Handelnde in den Behörden zu keiner Zeit ausgeübt. Alle Umstände wurden mit den betroffenen Sportlern, ihrem Team und dem Veranstalter transparent kommuniziert, so das Landratsamt Oberallgäu in einer Pressemitteilung am Donnerstagabend.
Weiter heißt es:
„Die Durchführung von Großveranstaltungen in Zeiten von Pandemie und Lockdown setzt ein großes Vertrauen voraus. Vertrauen in den Veranstalter, Vertrauen in die Sportler und deren Verbände, aber auch Vertrauen in die Behörden. Die Diskussionen der vergangenen Tage sind geeignet, dieses wertvolle und wichtige Vertrauen auch über die Sportveranstaltung hinaus zu beschädigen“, so Indra Baier-Müller, Landrätin des Landkreises Oberallgäu.
Wie bereits berichtet, wurde bei einer vom Veranstalter durchgeführten Probenentnahme am Tag der Anreise zum Auftaktspringen der Vierschanzentournee in Oberstdorf ein Mitglied des polnischen Skisprungteams zunächst positiv auf das Coronavirus getestet. Aufgrund von negativen Nachtestungen am Montag wurde der Sportler wieder freigegeben und seine Kontaktpersonen durften ebenfalls die Quarantäne verlassen. Die gesamte Mannschaft durfte daraufhin am Wettbewerb teilnehmen.
„Dabei handelt es sich weder um eine Sonderbehandlung eines Sportlers, noch wurde auf Handelnde unserer Behörde politisch Druck ausgeübt. Es ist richtig und wichtig, dass die letzte Entscheidung über infektionsschutzrechtliche Maßnahmen bei den im Umgang mit der Pandemie erfahrenen Gesundheitsbehörden verbleibt, um auch die Akzeptanz von getroffenen Entscheidungen zu erhöhen“, so die Landrätin weiter.
Es gibt positive Testergebnisse, die Auffälligkeiten zeigen und weitergehende Analysen erforderlich machen. Bei Ergebnissen dieser Art verfährt das Gesundheitsamt stets mit dem Gedanken höchstmöglicher Sicherheit. Das bedeutet, dass sowohl der Betroffene selbst, als auch gegebenenfalls seine engen Kontaktpersonen bis zur Klärung der Situation isoliert werden.
Fälle wie diese sind zwar selten, kommen aber in der Praxis des Gesundheitsamtes immer wieder vor. In diesen Fällen wird zunächst eine neuerliche Labordiagnostik veranlasst und darüber hinaus werden weitere Umstände ermittelt. Hierzu gehören zum Beispiel vorhergehende Testergebnisse, Kontakte zu positiven Personen, das Auftreten von Symptomen oder erkennbare Zusammenhänge mit bestehenden Infektionsclustern. Stellt sich in der Folge heraus, dass ein negatives Laborergebnis vorliegt und darüber hinaus auch im Umfeld keine weiteren Anhaltspunkte erkennbar sind, die ein Infektionsrisiko begründen, hebt das Gesundheitsamt die getroffenen Maßnahmen wieder auf. Und zwar allein auf Grund fachlicher Erwägungen.
„Die gesamten Umstände wurden unmittelbar nach Bekanntwerden des positiven Testergebnisses ermittelt und sowohl mit dem betroffenen Sportler sowie seinem Team als auch mit dem Veranstalter transparent besprochen. Im Hinblick auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte des Betroffenen, verbot und verbietet sich eine Diskussion medizinischer Details in der Öffentlichkeit. Dennoch bieten die Geschehnisse der vergangenen Tage Anlass, nochmals mit dem Veranstalter die bereits bisher guten Kommunikationsabläufe im Hinblick auf die Weltmeisterschaften im Februar und März weiter zu optimieren“, so die Landrätin abschließend. (pm)
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