Allgemeinverfügung zur Blauzungenkrankheit
Das bedeutet für Halter von Rindern, Schafen und Ziegen, dass sie ihren Tierbestand beim Veterinäramt des Landkreises Oberallgäu, Unterallgäu oder Lindau melden müssen. Anzeichen einer Infektion bei einem oder mehreren Tieren müssen sie zudem unverzüglich bei der Veterinärbehörde anzeigen. Im Sperrgebiet sind Transporte von Rindern, Schafen oder Ziegen in restriktionsfreie Gebiete außerdem verboten. Nur in Ausnahmefällen und unter Beachtung veterinärbehördlicher Auflagen dürfen Tiere das Sperrgebiet verlassen. Diese Regelung gilt für eine Dauer von mindestens zwei Jahren. Die Details dazu wurden in einer Allgemeinverfügung für den Landkreis Oberallgäu, Unterallgäu und für die Stadt Lindau festgelegt.
Die Allgemeinverfügung wird am 25. Januar im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht und ist außerdem im Internet unter www.oberallgaeu.org/blauzungenkrankheit einzusehen. Dort werden in Kürze auch die für die Tierhalter notwendigen Formulare bereit gestellt.
Die Blauzungenkrankheit wird durch Viren ausgelöst, die durch kleine Mücken übertragen werden. Empfänglich sind Wiederkäuer, vor allem Rinder, Schafe und Ziegen. Es besteht die Möglichkeit, die Symptome durch medikamentöse Behandlung zu lindern. Bei Schafen sterben bis zu 30% der erkrankten Tiere. Rinder zeigen in der Regel weniger ausgeprägte Symptome.
Ein vollständiger Schutz der Tiere vor einer Infektion mit BT ist nur durch eine Schutzimpfung empfänglicher Tiere zu erreichen.
Für Menschen ist die Blauzungenkrankheit absolut ungefährlich. (pm)
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