Sperrstunde für Memminger "Eiskeller"
Mit Urteil vom 13. Februar 2020 hat das Verwaltungsgericht Augsburg die Rechtmäßigkeit der durch die Stadt Memmingen angeordneten Verlängerung der Sperrzeit für die Diskothek „Eiskeller“ in Memmingen von 5 Uhr auf 3 Uhr bestätigt. Das Verwaltungsgericht Augsburg stützte in seinem Urteil die Auffassung der Stadt Memmingen, dass bei der Diskothek „Eiskeller“ ein sicherheitsrechtlicher Brennpunkt gegeben ist. Dies bedeutet, dass die Diskothek „Eiskeller“ auch weiterhin um 3 Uhr schließen muss.
Grund für die Stadt Memmingen, die Sperrzeit für die Diskothek „Eiskeller“ von 5 Uhr auf 3 Uhr zu verlängern, war, dass es im Zusammenhang mit dem Betrieb der Diskothek über einen längeren Zeitraum zu einer Vielzahl von Gewaltdelikten und sonstigen Sicherheitsstörungen gekommen ist, deren Anzahl das übliche Maß bei derartigen Betriebsformen weit überstiegen hat. Ein großer Teil dieser Gewaltdelikte und Sicherheitsstörungen wurde unter erheblichem Alkoholeinfluss begangen.
Die vom Betreiber der Diskothek „Eiskeller“ bisher dargelegten Vorschläge waren nicht geeignet, die Anzahl der Gewaltdelikte und stark alkoholbedingten Sicherheitsstörungen zu reduzieren.
Der Betreiber hat nun die Möglichkeit, ein tragfähiges Maßnahmenkonzept zu erarbeiten und, soweit dies nach eingehender Prüfung geeignet erscheint, eine erneute Sperrzeitverkürzung zu beantragen. Das Maßnahmenkonzept muss insbesondere geeignet sein, alkoholbedingte Gewaltdelikte und Sicherheitsstörungen zu vermeiden.
„Jetzt ist der Betreiber gefragt, ein wirksames Konzept vorzulegen. Von unserer Seite aus besteht grundsätzlich Gesprächsbereitschaft“, betont Oberbürgermeister Manfred Schilder.


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