Informationen zur Notbetreuung -Kosten werden erstattet
Der Freistaat Bayern hat die Einschränkungen für die Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen nun bis Ende Januar verlängert. Seit 11. Januar wird jedoch in allen städtischen KiTas und Tagespflegestellen eine Notbetreuung angeboten. Darauf Anspruch haben:
Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können,
Kinder, deren Betreuung vom Stadtjugendamt angeordnet worden ist,
Kinder, deren Eltern Hilfen zur Erziehung in Anspruch nehmen,
Kinder mit Behinderung und Kinder, die von Behinderung bedroht sind.
Als Nachweis reicht grundsätzlich eine mündliche Erklärung gegenüber der KiTa aus.
Die genauen Informationen wann ein Kind mit Krankheitssymptomen die KiTa besuchen darf, die aktuellen Quarantänebeschränkungen und Testpflichten bei der Rückkehr aus ausländischen Risikogebieten finden die Eltern auf der Homepage des KiTa-Amts. Amtsleiter Bernhard Hölzle betont jedoch: „Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne jederzeit telefonisch an Ihre KiTa, Tagespflegestelle oder das KiTa-Amt. Wir sind für unsere Familien da, wenn sie uns brauchen!“
Beitragsrechnung
Alle Eltern, die die Notbetreuung nutzen, zahlen nur den Betrag für die tatsächlich in Anspruch genommenen Buchungsstunden. Dazu melden diese über die KiTa Ende des Monats rückwirkend für Januar den tatsächlich in Anspruch genommenen durchschnittlichen Stundenbedarf. Die Abbuchung für Januar 2021 ist leider bereits Ende Dezember erfolgt: Diese Abbuchung wird natürlich rückwirkend entsprechend verrechnet. Eltern die überhaupt keine Betreuung in Anspruch nehmen, zahlen dann konsequenterweise ebenfalls entsprechend nichts – soweit nicht vom Freistaat Bayern noch andere Vorgaben kommen. Aber auch diese Verrechnung für die Nichtnutzer wird erst nach Ablauf des Januars erfolgen können, da Eltern die Notbetreuung ja bis Ende des Monats in Anspruch nehmen können. Für die Kostenberechnung und Rückerstattungen bittet das KiTa-Amt die Eltern um entsprechende Geduld.
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