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Bei der Auswahl eines passenden Detektivs sollte vor allem auf die Seriosität der Detektei geachtet werden
(Bildquelle: Pixabay.com / Tumisu)
 
Kempten
Mittwoch, 14. Dezember 2022

Wie finde ich einen Privatdetektiv?

Die meisten Menschen können sich nicht vorstellen, dass sie in ihrem Leben einmal in die Situation kommen könnten, einen Privatdetektiv zu beauftragen. So ging es auch Mona Reiter (Name geändert) aus Kempten, die von einem Tag auf den anderen auf einmal Drohbriefe in ihr Postfach bekam. Selbstverständlich meldete sie den Vorfall der Polizei. Da sie jedoch auch danach noch monatelang noch weitere Briefe bekam, engagierte sie schließlich einen Privatdetektiv. Doch wie funktioniert so eine Beauftragung, welche Vorteile bringt sie und mit welchen Kosten muss dabei gerechnet werden? Die Antworten darauf gibt es hier.

Einen Privatdetektiv finden
Um einen Privatdetektiv in ihrer Nähe zu finden, wählte Frau Reiter eine naheliegende Methode. Sie startete dafür einfach eine Google-Suche mit dem Begriff Privatdetektiv München.

Aus den rund 300 Suchergebnissen klickte sie vor allem auf jene Anbieter, die möglichst viele und hohe Bewertungen aufwiesen. Sie sah sich rund fünf Webseiten etwas genauer an und entschied sich letztlich zum direkten Anruf bei der kostenlosen Servicenummer eines Anbieters, um dort ihren Fall zu schildern und die mögliche weitere Vorgehensweise in Erfahrung zu bringen.

Dieses Vorgehen ist laut Branchen-Experten alles andere als unüblich. Es ist jedenfalls sinnvoll, nach Anbietern in der Nähe zu suchen und die Kundenbewertungen zu lesen. Zusätzlich sollte darauf geachtet werden, dass die Detektei nach DIN SPEC 33452 zertifiziert ist.

Diese Norm gibt entsprechende Rahmenbedingungen und Anforderungen für die Privatdetektive vor und bietet Auftraggeberinnen wie Mona Reiter die Sicherheit, dass die Detektei fachlich adäquat und rechtskonform handelt, alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhält und auch die Persönlichkeitsrechte und den Verbraucherschutz wahrt. Wer die Kriterien nicht erfüllt, erhält die Zertifizierung nicht. Somit ist es sehr einfach, unprofessionelle Detekteien bei der Wahl eines kompetenten Privatdetektivs auszusortieren.

Was kostet ein Privatdetektiv?
Der Preis für einen Privatdetektiv ist grundsätzlich von der Einsatzdauer abhängig. Die durchschnittlichen Kosten liegen in etwa zwischen 50 und 100 Euro pro Stunde. Frau Reiter bezahlte für ihren Privatdetektiv einen Stundentarif von rund 60 Euro inklusive Mehrwertsteuer.

Im ersten Moment klingt das nach einer stolzen Summe, doch damit geht die Sicherheit einher, dass die Detektei ausschließlich festangestellte Privatdetektive mit dem Fall beauftragt und keine unqualifizierten Subunternehmer ins Rennen schickt. Im Honorar inbegriffen sind darüber hinaus die Anfertigung von Beweismaterial, die schnelle Bereitstellung von Berichten und Bildern sowie eine Rechtsprüfung der Reports durch geschulte Justiziare.

Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) sind die Kosten für einen Detektiveinsatz als Teil der Prozesskosten zu sehen. Auch bei Beauftragung durch private Personen sind diese bei einem Streitfall vor Gericht von der unterlegenen Partei zu bezahlen. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Einsatz des Detektivs auf der Grundlage eines konkreten Verdachts erfolgte und zur Durchsetzung des Rechts erforderlich war. Das war bei Frau Reiter der Fall, denn die Drohbriefe lagen schließlich deutlich sichtbar in ihrem Postfach.

Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit einem Privatdetektiv genau?
Die Vorteile der Digitalisierung haben auch vor der Detektiv-Branche nicht Halt gemacht. Frau Reiter musste nicht extra zu der Detektei nach München fahren, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

Nach dem telefonischen Erstkontakt ließ sich Frau Reiter mittels Videocall bei einem Mandantenbetreuer näher beraten. Sie schilderte dem Detektiv ihren Fall ganz genau und zeigte ihm auch eine Auswahl der Briefe auf dem Bildschirm und teilte ihm mit, dass die Briefe etwa alle vierzehn Tage bei ihr eintreffen.

Dass irgendjemand etwas illegal in die Briefkästen einwirft, kommt leider immer wieder vor. Nicht immer handelt es sich dabei um Drohbriefe. Erst vor wenigen Tagen warfen Unbekannte in Sonthofen Flyer mit verschwörungstheoretischen Inhalten in zahlreiche Briefkästen und beunruhigten dadurch die Empfänger.

Den Ermittlern gelang es im Fall von Frau Reiter schließlich, bei einer verdeckten Observation Bilder von dem Täter vor Ort anzufertigen, als er einen Brief in das Postfach warf. Zusätzlich ließen sie ein Gutachten eines gerichtlich anerkannten Graphologen anfertigen, durch das die Identität des Schreibers zweifelsfrei feststellbar wird, selbst wenn dieser die Tat leugnet.

Mona Reiter kannte den Täter. Es handelte sich dabei um einen ehemaligen Arbeitskollegen in ihrem Unternehmen. Bei einer internen Bewerbung für einen neuen Job erhielt sie vor einigen Monaten den Vorzug gegenüber ihm. Das dürfte ihm gereicht haben, um diese besonders perfide Form der Rache zu wählen. In den Briefen drohte er Frau Reiter unter anderem damit, dass sie auf ihrem Arbeitsweg in den nächsten Wochen einen Unfall haben werde.

Wie endete dieser Fall?
Mit den Unterlagen des Privatdetektivs konnte der Täter schließlich einwandfrei überführt werden. Die Verfassung von Drohbriefen stellt eine strafbare Handlung dar. Dabei können gleich mehrere Straftatbestände erfüllt sein:

  • Bedrohung (§ 241 Strafgesetzbuch)
  • Beleidigung (§ 185 Strafgesetzbuch)
  • Üble Nachrede (§ 186 Strafgesetzbuch)
  • (Versuchte) Nötigung (§ 240 Strafgesetzbuch)
  • (Versuchte) Erpressung (§ 253 Strafgesetzbuch)

Der Täter zeigte sich bei der Gerichtsverhandlung reuig und legte ein volles Geständnis ab. Darüber hinaus war er auch noch unbescholten. Es dürfte wirklich nur sein verletzter Stolz gewesen sein, der ihn zu dieser Tat hinreißen ließ. Die Anklage lautete schließlich auf Bedrohung und Beleidigung.

Der Oberstaatsanwalt forderte dafür eine Geldstrafe von insgesamt 40 Tagessätzen zu je 70 Euro, also insgesamt 2.800 Euro. Der Angeklagte erwähnte in seinen letzten Worten vor der Urteilsverkündung, dass ihm die Angelegenheit sehr leidtue und er sich für den Schaden, den er Frau Reiter zugefügt hat, an dieser Stelle nur aufrichtig entschuldigen könne.

Schließlich verhängte der Strafrichter eine Geldstrafe von 2.100 Euro, zahlbar in 30 Tagessätzen zu je 70 Euro.

Frau Reiter ist froh, bei der Aufklärung die Unterstützung eines professionellen Privatdetektivs gesucht zu haben: „Die Briefe haben mich sehr belastet und es war eine echte Erleichterung, als es endlich vorbei war. Ohne die Hilfe der Detektei würde ich wahrscheinlich heute noch regelmäßig bedroht werden.“

Autorenprofil
Matthias Schindler ist freiberuflicher Autor und lebt in Memmingen. Sein Jura-Studium brach er zwar nach zwei Semestern ab, doch sein Interesse gilt auch heute noch interessanten Rechtsfällen. Aus diesem Grund besucht er regelmäßig Gerichtsverhandlungen.


Tags:
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