Querdenken-Demo in Kempten doch verboten
Die von der Gruppierung "Querdenken" geplante "Großdemonstration" in Kempten im Allgäu ist doch noch verboten worden. Das teilten die Veranstalter bei Facebook mit. Die endgültige Entscheidung hatte der Verwaltungsgerichtshof in München (VGH) getroffen. Von Seiten der Stadt dürfte das Ergebnis für Erleichterung sorgen.
Ursprünglich waren bis zu 8.000 Personen für die Demonstration angemeldet worden. Nachdem das Verwaltungsgericht in Augsburg die Teilnehmerzahl auf 200 reduziert hatte, wollten die Veranstalter per Eilverfahren erreichen, dass doch mehr Demonstranten zugelassen werden. Zudem gab es Hinweise, dass sich Leute schon im Vorfeld auf dem Wochenmarkt treffen könnten.
Die ganze Aktion stand unter dem Hashtag "wirflutenkempten". So war auch ein Demonstrationszug mit 2.000 Teilnehmern durch die Stadt geplant.
Die Polizei hatte gegenüber Radio AllgäuHIT am Freitag mitgeteilt, dass man auf jegliches Geschehen vorbereitet sei und entsprechende, zusätzliche Kräfte aktiviert habe - Je nachdem, wie auch das Gericht in der Nacht entscheide. Die Polizeipräsenz dürfte daher in Kempten, trotz der Demo-Absage, hoch sein. Einige Teilnehmer gaben in sozialen Netzwerken bekannt, trotzdem Anzureisen. Vor Ort mit Abstand zu stehen, sei schließlich nicht verboten, so der Tenor.
Pressemitteilung zum Urteil des Bayerischen Vewaltungsgerichtshofs:
"Mit zwei Beschlüssen vom hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) das Verbot zweier Versammlungen der Querdenken-Bewegung am 17. April 2021 in Kempten bestätigt. Zwei verschiedene Antragsteller hatten einerseits einen sich fortbewegende Versammlung (Aufzug) mit 2.000 Teilnehmern, andererseits eine stationäre Kundgebung mit 8.000 Teilnehmern angemeldet. Beide Versammlungen wurden von der Versammlungsbehörde der Stadt Kempten untersagt. Der Eilantrag des Veranstalters
des Aufzugs beim Verwaltungsgericht Augsburg blieb insgesamt erfolglos.
Auf den Eilantrag der Veranstalterin der Kundgebung hin setzte das Verwaltungsgericht das Versammlungsverbot außer Vollzug, beschränkte zugleich aber die maximale Teilnehmerzahl auf 200 Personen. Sowohl die Veranstalter als auch die Stadt Kempten legten Beschwerde ein. Der BayVGH hat die Beschwerden beider Veranstalter zurückgewiesen. Der Beschwerde der Stadt Kempten gab er dagegen statt und bestätigtedamit auch das Verbot der stationären Versammlung in vollem Umfang.
Zur Begründung führte der für das Versammlungsrecht zuständige 10. Senat aus, die Versammlungsbehörde habe zu Recht festgestellt, dass die Untersagung der Versammlungen notwendig sei, um Infektionsgefahren zu verhindern. Die Gefahrenprognose der Versammlungsbehörde und der Polizei, dass bei Durchführung der Versammlungen mit systematischen Verstößen gegen Masken-
und Abstandsvorschriften zu rechnen sei, sei rechtlich nicht zu beanstanden. Hierfür sprächen Erfahrungen in jüngerer Vergangenheit mit größeren Versammlungen der Querdenken-Bewegung und der Anmelderin der Kundgebung.
Auch eine Durchführung der Versammlungen mit einer reduzierten Teilnehmerzahl sei infektionsschutzrechtlich nicht vertretbar, da die deutschlandweite Bewerbung der Veranstaltung und Ankündungen in den sozialen Netzwerken erwarten ließen, dass Veranstalter und Teilnehmer sich an
eine Teilnehmerbegrenzung nicht halten würden. Damit bleiben beide Versammlungen in Kempten am 17. April 2021 vollständig verboten.
Gegen die Beschlüsse des BayVGH gibt es keine Rechtsmittel."
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