Moderator: Bernd Krause
Sendung: AllgäuHIT am Wochenende
mit Bernd Krause
 
 
Die St. Lorenz-Basilika in Kempten (Archiv)
(Bildquelle: AllgäuHIT)
 
Kempten
Sonntag, 25. Oktober 2020

Kemptener Corona-Ampel färbt sich dunkelrot

Das Robert-Koch-Institut meldet für die Stadt Kempten am Sonntagmorgen einen Corona-Inzidenzwert von 111,4. Ab Montag gelten damit noch einmal verschräfte Maßnahmen. Diese sind auch in Memmingen schon in Kraft. Auch die kreisfreien Stadt Kaufbeuren steht mit einem Inzidenzwert von 92,3 kurz vor dem Überschreiten der 100er-Marke. Inzwischen haben alle Landkreise im bayerischen Allgäu (Oberallgäu 75,0, Ostallgäu 77,9, Unterallgäu 82,6, Lindau 61,0) den Inzidenzwert von 50 überschritten. 

In Baden Württemberg liegen die Landkreise Bodenseekreis und Ravensburg mit Inzidenzwerten von 28,5 und 30,5 noch unter entsprechenden Werten, in denen beschränkende Maßnahmen greifen.

BAYERN
Maßnahmen in Gebieten mit einer 7-Tages-Inzidenz bis 35:

Es bleibt bei den bisherigen allgemeinen Regelungen der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Maßnahmen in Gebieten mit einer 7-Tages-Inzidenz größer 35:

In Gebieten mit steigenden Infektionszahlen haben die Gesundheitsämter spätestens ab einer 7-Tages-Inzidenz über 35 folgende Maßnahmen durch Allgemeinverfügung anzuordnen:

  • Es wird eine Maskenpflicht dort eingeführt, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen. Das gilt insbesondere auf bestimmten, stark frequentierten Plätzen (z.B. Fußgängerzonen, Marktplätze), in allen öffentlichen Gebäuden, auf Begegnungs- und Verkehrsflächen (z.B. Fahrstühle, Kantinen, Eingangsbereich von Hochhäusern), in den Schulen (außer Grundschulen) und Bildungsstätten auch im Unterricht, für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten auch am Platz.
  • Es wird eine Sperrstunde um 23 Uhr in der Gastronomie eingeführt. Ab 23 Uhr darf an Tankstellen kein Alkohol verkauft werden. Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 23 Uhr ein Alkoholverbot.
  • Private Feiern und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal 10 Personen begrenzt.

Maßnahmen in Gebieten mit einer 7-Tages-Inzidenz größer 50:

In Gebieten mit steigenden Infektionszahlen haben die Gesundheitsämter spätestens ab einer 7-Tages-Inzidenz über 50 zusätzlich folgende Maßnahmen durch Allgemeinverfügung anzuordnen:

  • Es wird eine Sperrstunde um 22 Uhr in der Gastronomie eingeführt. Ab 22 Uhr darf an Tankstellen kein Alkohol verkauft werden. Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 22 Uhr ein Alkoholverbot.
  • Private Feiern und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal 5 Personen begrenzt.

Maßnahmen in Gebieten mit einer 7-Tages-Inzidenz größer 100:

In Gebieten mit steigenden Infektionszahlen gilt ab einer 7-Tages-Inzidenz über 100 zusätzlich Folgendes:

Es wird eine Sperrstunde um 21 Uhr in der Gastronomie eingeführt. Ab 21 Uhr darf an Tankstellen etc. kein Alkohol verkauft werden. Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 21 Uhr ein Alkoholverbot.
Veranstaltungen aller Art werden auf maximal 50 Personen begrenzt, dies gilt z.B. für 

  • Vereinssitzungen
  • Parteisitzungen
  • Sportveranstaltungen
  • Tagungen, Kongresse und vergleichbare Veranstaltungen, die beruflich oder dienstlich veranlasst sind
  • kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Konzerthäusern, auf sonstigen Bühnen und im Freien sowie die dafür notwendigen Proben und anderen Vorbereitungsarbeiten
  • Kinos​

Ausnahme: 

  • Öffentlich zugängliche Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften
  • Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen

Tags:
covid19 corona allgäu bayern



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