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(Bildquelle: AllgäuHIT)
 
Kaufbeuren
Dienstag, 16. Juni 2020

Überschwemmungsgebiete an Wertach und Lech festgesetzt

Die Hochwasserereignisse der Jahre 1999, 2005 und 2013 haben gezeigt, wie wichtig es ist, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu vermeiden und möglichst gering zu halten. Deshalb werden Gebiete ermittelt, die bei Hochwasser voraussichtlich überschwemmt werden. Das Landratsamt Ostallgäu hat nun das Festsetzungsverfahren für die Überschwemmungsgebiete an der südlichen und nördlichen Wertach eingeleitet.

Die Pläne sind bei den Gemeinden Jengen, Pforzen und Rieden sowie Görisried, Rückholz und Wald, bei den Märkten Nesselwang und Unterthingau und der Stadt Marktoberdorf öffentlich ausgelegt. Sie können dort und auf der Homepage des Landratsamtes Ostallgäu unter
www.ostallgaeu.de/umwelt > wasserrecht > hochwasser > überschwemmungsgebiet
eingesehen werden. An der Grenze zum Landkreis Oberallgäu setzt das Landratsamt Ostallgäu auch das Überschwemmungsgebiet an der Wertach im Bereich der Gemeinde Oy-Mittelberg mit fest, das Landratsamt Oberallgäu dafür den Grüntensee komplett, einschließlich der im Ostallgäu gelegenen und zum Markt Nesselwang gehörenden Überschwemmungsflächen.

 

100-jährliches Hochwasser als Grundlage

Das Wasserwirtschaftsamt Kempten hat für die Wertach nördlich von Kaufbeuren und südlich von Marktoberdorf das Überschwemmungsgebiet berechnet und in Karten dargestellt. Für die mittlere Wertach in Biessenhofen und Marktoberdorf sowie für den Lech werden bestimmte Teilbereiche derzeit nochmals überprüft, die Pläne sollen im Laufe des Sommers vorliegen. Es handelt sich dabei nicht um eine behördliche Planung, sondern um die Ermittlung, Darstellung und rechtliche Festsetzung einer von Natur aus bestehenden Hochwassergefahr.

Das Bayerische Wassergesetz verpflichtet die Wasserwirtschaftsämter, die Überschwemmungsgebiete in Bayern zu ermitteln und zu kartieren. Grundlage für die Ermittlung ist das 100-jährliche Hochwasser. Ein 100-jährliches Hochwasser wird im statistischen Mittel einmal in 100 Jahren erreicht oder überschritten. Da es sich um einen statistischen Wert handelt, kann dieser Abfluss innerhalb von 100 Jahren auch mehrfach auftreten. Die Überschwemmungsgebiete an Lech und Wertach wurden bereits 2016 für zunächst fünf Jahre vorläufig gesichert und müssen nun dauerhaft per Verordnung festgesetzt werden.


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Hochwasser Festsetzung Überschwemmungsgebiete Hilfe


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