Bürgerbegehren in Lindau zum Erhalt des Stadtbades
Mit dem Beschluss vom 29.03.2017 hat sich die Ratsmehrheit des Lindauer Stadtrates für die sogenannte „Therme“ und damit der Ansicht der Bürgerinitiative nach auch gegen ein Bürgerbad ausgesprochen. Alle seitens der Anwohner, besorgten Lindauer Bürgern und Umweltschutzverbänden hinsichtlich der Lärm-, Umwelt- und Verkehrsbelastung, wie auch finanzieller Belastung, gegen die Therme geäußerte Bedenken wurden beiseite geschoben. Wir, Bürger der Stadt Lindau bedauern dies zutiefst!
Einer sachlichen Auseinandersetzung hat sich die Stadt der Ansicht der Bürgerinitiative nach verweigert und dem Bürger eine Einbindung in den Entscheidungsprozess verwehrt. Letztes Beispiel dafür war die Verweigerung der Stadt Lindau, der BI_Eichwald unter Verweis auf das Hausrecht einen Informationsstand im Strandbad zu gewähren (Schreiben der Bäderbetriebe vom 23.03.2017 an die BI_Eichwald). Faktisch werden die Lindauer Bürger nun vor vollendete Tatsachen gestellt. Diese, von Rat und Verwaltung getroffene Entscheidung aber ist eindeutig falsch. Die Stadt Lindau wird damit ein weiteres Stück ihrer Identität verlieren und das Landschaftsschutzgebiet “Bayerisches Bodenseeufer“ unwiederbringlich entwertet. Die Lindauer Bürger, welche sich an dem Bürgerbegehren beteiligen sind nicht bereit diesen Ratsbeschluss so zu akzeptieren. Die Stadt beruft sich auf das demokratische Wertesystem und die Mehrheit im Lindauer Stadtrat (oben genanntes Schreiben). Diese Mehrheit wird anerkannt, aber auch wird bezweifelt, dass sie, wie immer wieder bekräftigt wird, auch die Meinung der Mehrheit unter den Lindauer Bürgern widerspiegelt! Des Öfteren wurde angedeutet, dass sich die BI_Eichwald einem Bürgerbegehren nicht stellen würde. Diese Herausforderung wurde nun angenommen.
Nach dem rechtsverbindlichen Verfahren gemäß Artikel 18a der Bayerischen Gemeindeordnung streben sie die Durchführung eines Bürgerentscheides mit der folgenden Fragestellung an:
„Sind Sie dafür, dass das Strandbad Eichwald in seiner bisherigen Form erhalten bleibt und die Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 110 “Thermal- und Freizeitbad, Eissporthalle“ sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich “Thermal- und Freizeitbad“ eingestellt werden?
Begründung: Das Strandbad Eichwald muss als familienfreundliches Bad mit den vorhandenen Becken, mit großer Rutsche und mit allen Liegewiesen in heutiger Uferlänge erhalten bleiben. Der Neubau eines landschaftsverträglichen Hallenbades ist dabei nicht ausgeschlossen. Die laufenden Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans und zur Änderung des Flächennutzungsplans bezwecken die Errichtung eines Thermalbades, für das die vorhandenen Becken beseitigt, die Liegewiese deutlich verkleinert und die allgemeine Zugänglichkeit des Uferbereichs aufgegeben werden müssen. Anstelle eines Satzungsbeschlusses sind die oben genannten Verfahren einzustellen.
In den nächsten Wochen werden für das Bürgerbegehren Unterschriften im Stadtgebiet gesammelt. Nähere Informationen zu Aktionen und Veranstaltungen sowie die Orte, an denen die Listen ausliegen, finden Sie im Internet unter www. bi-eichwald.de
Dort wird auch die Unterschriftenliste, die von allen Wahlberechtigten aus Lindau signiert werden darf, zum Download bereit gestellt.
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