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Allgäu
Donnerstag, 6. August 2020

Was muss ich bei Ferienjobs beachten? IHK gibt Tipps

Trotz Corona-Krise gibt es für Schüler und Studierende in Bayerisch-Schwaben auch in diesem Jahr viele Möglichkeiten, sich etwas dazuzuverdienen. Unternehmen, insbesondere in der Gastronomie oder im Tourismus, Freizeiteinrichtungen, aber auch Produktionsbetriebe oder der Handel suchen Ferienjobber. Anita Christl, Rechtexpertin im Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft der IHK Schwaben, beantwortet wichtige Fragen zu diesem Thema.

Ab wann dürfen Schüler in den Ferien arbeiten?

Kinder unter 13 Jahren dürfen keine Ferienjobs übernehmen. Das verbietet das Jugendarbeitsschutzgesetz. Kinder zwischen 13 und 15 Jahren dürfen – sofern die Eltern zustimmen – leichte Arbeiten bis zu zwei Stunden täglich übernehmen, z. B. Zeitungen austragen oder Einkäufe erledigen. Zwischen 18 Uhr abends und 8 Uhr morgens besteht für diese Altersgruppe ein Beschäftigungsverbot. Erst Jugendliche ab 15 Jahren dürfen bis zu acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Schüler zwischen 15 und 18 Jahren können für maximal vier Wochen in den Ferien einen Ferienjob annehmen. Sie dürfen aber nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden. Volljährige Schüler dürfen auch länger als vier Wochen jobben.

Welche Arbeitszeiten gelten für Jugendliche?

Es gelten die oben genannten Arbeitszeiten. Ausnahmen gibt es beispielsweise im Gaststättengewerbe, wo Jugendliche über 16 Jahre bis 22 Uhr oder auch samstags und sonntags beschäftigt werden dürfen. Allerdings müssen sie dann an einem anderen Tag frei bekommen, so dass eine Fünf-Tage-Woche gewährleistet ist. Und mindestens zwei Samstage und Sonntage im Monat sollen beschäftigungsfrei bleiben. Generell müssen die im Jugendarbeitsschutzgesetz vorgeschriebenen täglichen Ruhepausen zwingend eingehalten werden. Bei einer Arbeitszeit von viereinhalb bis sechs Stunden sind 30 Minuten Pause festgeschrieben. Wer mehr als sechs Stunden arbeitet, ist zu einer Pause von 60 Minuten verpflichtet. Nach Ende der täglichen Arbeit muss ein Jugendlicher zwölf Stunden Freizeit haben, bevor er wieder zu arbeiten beginnt.

Gibt es Jobs, die Jugendliche nicht übernehmen dürfen?

Bestimmte Tätigkeiten dürfen von jugendlichen Ferienjobbern nicht ausgeführt werden. Darunter fallen beispielsweise Arbeiten, die die körperliche Leistungsfähigkeit des Jugendlichen überfordern oder die mit hohen Unfallgefahren verbunden sind. Auch Tätigkeiten, die aufgrund von Lärm-, Erschütterungs- oder Strahlenbelastung gesundheitlich schädlich sind, sind für Jugendliche tabu.

Wie viel Gehalt steht einem Ferienjobber zu?

Auch Ferienjobber haben einen Anspruch auf eine leistungsgerechte Bezahlung. Allerdings gibt es für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung in der Regel keine verbindlichen Stundenlöhne. Der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 9,35 Euro steht allen Schülern zu, die 18 Jahre oder älter sind, oder Jugendlichen, die bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen.

Was sollten Jugendliche beim Ferienjob unbedingt beachten?

Empfehlenswert ist, die Eckdaten der Beschäftigung wie Dauer und tägliche Arbeitszeit zusammen mit dem Betrieb schriftlich festzulegen. Bei Jugendlichen müssen die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung zum Ferienjob geben.

Wo findet man Ferienjobs?

Wegen der Corona-Krise ist es in diesem Jahr vielleicht nicht ganz so einfach, einen Ferienjob zu finden. Viele Unternehmen haben Kurzarbeit angemeldet und dürfen keine Ferienjobber beschäftigen. Nach wie vor gibt es aber Betriebe, die auch jetzt Ferienjobs vergeben. Nicht alle Branchen sind von der Krise gleichermaßen betroffen. Wegen der Corona-Auflagen steigt bei einigen aktuell sogar der Bedarf, z. B. wenn in Freizeiteinrichtungen zusätzliche Aufsichten benötigt werden. Es lohnt sich auf jeden Fall, vor Ort nachzufragen. Der beste Weg ist die persönliche Suche in Wohnortnähe. Auch Eltern und deren Freunde können hilfreiche Vermittler sein. Nach Branche, Ort oder Unternehmen können Schüler unter schwaben.ihk.de/firmenguide nach Praktikumsplätzen suchen – vielleicht auch eine Anlaufstelle für Ferienjobber.

Weitere Informationen rund um das Thema Ferienjobs sowie die Beschäftigung von Schülern und Studierenden im Unternehmen finden Sie unter schwaben.ihk.de – Nr. 211417.


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IHK Ferien Job Tipps


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