Telefonische Krankschreibung ist weiterhin möglich
Eine telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen ist weiter möglich. Die regionale IHK-Spitze sieht dies mit gemischten Gefühlen.
„Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit leichten Atemwegserkrankungen können sich weiterhin telefonisch für bis zu sieben Tage krankschreiben lassen, ohne dass sie dafür in die Praxis kommen müssen. Eine Verlängerung der Krankschreibung auf telefonischem Wege ist einmalig für weitere sieben Kalendertage möglich. Die durch Corona entstandene Sonderregelung ist im November letzten Jahres verlängert worden. Begründet wird diese Entscheidung mit der erhöhten Sicherheit für das Praxispersonal und dem Schutz anderer Patienten“, erläutert IHK-Regionalvorsitzende Andrea Thoma-Böck.
Die hohen Fehlzeiten ihrer Mitarbeitenden stellen die bayerisch-schwäbischen Unternehmen aus Produktion, Handel und Dienstleistungen seit Beginn der Corona-Pandemie vor große Herausforderungen. IHK-Vizepräsident Dr. Albert Schultz ergänzt: „Die Zahl der durchschnittlichen Krankheitstage hat nach Auskunft der Gesetzlichen Krankenversicherungen im vergangenen Jahr ein Rekordniveau erreicht. So waren in 2022 nach Berechnungen beispielsweise der Techniker Krankenkasse bei ihr versicherte Arbeitnehmer pro Krankheitsfall durchschnittlich rund 19 Tage krankgeschrieben. Im Jahr zuvor waren dies noch lediglich 14,5 Fehltage.“ Die Folgen dieser Entwicklung sind auch deshalb bedrohlich, weil die regionale Wirtschaft ohnehin unter einem massiven Fachkräftemangel leidet und daher Ausfälle nur schwer kompensieren kann. Viele Einzelhändler oder Gastronomen mussten daher ihre Öffnungszeiten bereits reduzieren und auf Umsatz verzichten, in der Industrie kommt es zu empfindlichen Störungen der Produktionsabläufe.
Die beiden Spitzenvertreter der regionalen Wirtschaft sind sich einig: „Der gesundheitliche Schutz der Patienten, des medizinischen Personals und der Arbeitskolleginnen und Kollegen genießt höchste Priorität. Dennoch ist es angesichts stark sinkender Corona-Infektionszahlen und mit dem Auslaufen der Grippewelle wünschenswert, schnellstmöglich wieder zu erprobten und bewährten Abläufen zurückzukehren. Auf keinen Fall darf es im Frühjahr erneut zu einer Verlängerung der derzeitigen Regelung kommen. Dies auch im Interesse der Patienten, da die persönliche Anamnese durch einen Arzt qualitativ nicht durch ein Telefonat ersetzt werden kann.“
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