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Ein alter Führerschein
(Bildquelle: AllgäuHIT | Eva Veit)
 
Allgäu
Donnerstag, 20. Oktober 2022

Jahrgänge 1959 bis 1964 müssen Führerschein umtauschen

Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, aufgrund von EU-Recht in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise.

Die zweite Frist endet am 19. Januar 2023. Bis dahin müssen die Führerscheininhaber der Geburtsjahre 1959 bis 1964 ihren Führerschein umtauschen, wenn sie noch im Besitz eines grauen oder rosafarbenen Führerscheindokuments sind.

Der neue Kartenführerschein wird auf 15 Jahre befristet. Betroffene können den Umtauschantrag in ihrem zuständigen Bürgerbüro oder direkt beim Landratsamt stellen.

Zum Termin sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • neues biometrisches Lichtbild
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bisheriger Führerschein
  • Gebühr: 5,00 Euro 

Bedenken Sie bitte, das die Herstellung des neuen EU- Kartenführerscheins beim Landratsamt Oberallgäu noch weitere 10 Wochen in Anspruch nehmen kann.


Tags:
allgäu führerschein umtausch


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