Moderator: Isabelle Tausend
Sendung: Der AllgäuWECKER
mit Isabelle Tausend
 
 
Landtagsabgeordneter Dr. Leopold Herz
(Bildquelle: Freie Wähler)
 
Allgäu
Mittwoch, 15. April 2020

Drei-Phasen-Strategie zurück zur Normalität

Wir FREIE WÄHLER begrüßen die erfolgreiche Arbeit von Ministerpräsident Söder und Wirtschaftsminister Aiwanger in der Corona-Krise und tragen die von der Staatsregierung getroffenen Entscheidungen zur zeitweisen Beschränkung des öffentlichen Lebens in Bayern vollumfänglich mit. Wir sind davon überzeugt, dass die Staatsregierung den medizinisch und wirtschaftlich richtigen Zeitpunkt zur Lockerung der bestehenden Beschränkungen verantwortungsvoll festlegen wird. Die DreiPhasen-Strategie der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion soll hierzu unterstützend die Grundlage für einen geordneten, wirtschafts- und sozialverträglichen Um- und Ausstieg aus dem derzeitigen Lockdown liefern.

Denn in einer Krisensituation wie der jetzigen benötigen Bayerns Bürger und Wirtschaft dringend eine Perspektive, die den Weg in die Zukunft systematisch darlegt und den Menschen dadurch neue Hoffnung gibt. Nachdem in Bayern zurecht der Katastrophenfall ausgerufen wurde und die Staatsregierung vom Landtag mit umfangreichen Rechten zum Schutz der Menschen in Bayern ausgestattet wurde, ist es wichtig, sich Gedanken zu machen, wie wir zu einer „neuen Normalität“ kommen können. Die momentanen Maßnahmen – bis hin zum Gesundheitsnotstand – dienen dazu, Zeit zu gewinnen, um unser gesamtes Medizinwesen der Gefahrenlage anpassen zu können und den Anstieg der Infektionen zu verlangsamen. Damit unsere Gesellschaft in einem neuen Alltag mit und nach Corona bestehen kann, benötigen wir eine koordinierte und durch die Staatsregierung abgestimmte Drei-Phasen-Strategie. Erstens schaffen wir die Voraussetzungen, um zweitens kontrolliert und schrittweise in die Normalität zu finden und drittens die Zukunft zu gestalten.

 

Phase 1 – Zeit gewinnen, Voraussetzungen schaffen (Maßnahmen laufen bereits)

- Abflachen der Infektions- und Mortalitätskurve durch Einschränkungen („Lockdown“) – die einschränkenden Maßnahmen sind notfalls angemessen zu verlängern und eine voreilige Lockerung zu verhindern.

- Stärkung des Gesundheitssystems und der personellen Versorgungskapazitäten Vor allem die Intensiv- und Beatmungskapazitäten werden personell und technisch ausgebaut. Ausgelastete Kapazitäten müssen unmittelbar zentral gemeldet und verfügbare Kapazitäten rasch zugewiesen werden können. Mit einer unmittelbaren Beschaffungsoffensive für Schutzmasken, Desinfektionsmittel, Beatmungsgeräte und dergleichen aus regionaler Produktion unterstützt das Bayerische Wirtschaftsministerium sowohl das Gesundheitssystem als auch heimische Unternehmen. Wie bei einer nicht öffentlichen Kontaktbörse werden im Rahmen dieser Initiative bayerische Unternehmen mit einander in Kontakt gebracht, die ansonsten vermutlich nicht in einer regionalen Produktionskette zusammenarbeiten würden. Unbürokratische Soforthilfen für Bevölkerung und Wirtschaft Umfassender Insolvenz- und Innovationsschutz: Bayern tut im Rahmen seiner Möglichkeiten alles, um Insolvenzen in Folge der Corona-Krise zu vermeiden. Dazu dient auch der Bayernfonds. Innovative, aus der Krise hervorgegangene und dabei bewährte Maßnahmen werden besonders gefördert – wir sehen in der Krise auch eine Chance.

- Prinzip „Testen, impfen, heilen“: Entwicklung und Herstellung leistungsfähiger Immunitäts- und Infektionstests sowie flächendeckend verfügbarer und wirksamer Impfungen und Medikamente gegen den Corona-Erreger. Flächendeckende Testung und kontrollierte Infektion: Einen maßgeblichen Einfluss auf die gewünschte Eindämmung der Pandemie hat die Verfügbarkeit eines schnellen, kostengünstigen und flächendeckenden Tests auf Corona-Erreger sowie die Entwicklung von Antikörpertests zur Identifizierung immunisierter Personen. Hierzu unterstützt der Freistaat vor Ort in Bayern entsprechende Forschung und Produktion modernster Messgeräte auf molekularer Basis, die einen sicheren Schnelltest in mobilen Testzentren, Allgemeinarztpraxen, Gesundheitsämtern oder sogar bei Polizei- oder Grenzkontrollen ermöglichen. Ziel muss es sein, mittelfristig die gesamte Bevölkerung auf Corona testen zu können. Bayerischer Pandemie-Fonds:

Das Beispiel Singapur zeigt, dass wir aus Pandemien wie SARS lernen und Missstände beheben müssen. Bayern soll deshalb einen Teil der Corona-Hilfsgelder in einen Pandemie-Fonds geben oder diesen Schwerpunkt im Bayernfonds setzen. Daraus wird zum einen eine eigene Soforthilfe für kleinere, kommunale Krankenhäuser finanziert. Zum anderen ermöglichen unbürokratische Zuschüsse und Kredite für Forschungseinrichtungen und innovative Unternehmen einen maßgeblichen Fortschritt bei der Pandemie-Forschung sowie modernster Diagnose und Medizin. Ziel muss es sein, Bayern zum Weltmarktführer der Pandemie-Forschung zu machen. Das hilft weltweit – und sichert Arbeitsplätze vor Ort. Baldmögliche Impfung: Die Entwicklung und Marktreife von Impfstoffen ist – im Rahmen medizinischer Verantwortbarkeit – so schnell wie möglich herbeizuführen. Das Zulassungsverfahren der Europäischen Arzneimittelagentur ist im Rahmen des rechtlich Zulässigen – gerade für die Anwendung bei Risikogruppen – entsprechend zu straffen. Ziel muss es sein, so rasch wie möglich auf Impfstoffe zurückgreifen zu können.

Effektive Verteilung des Impfstoffs in früher Phase: Es ist zu erwarten, dass ein geeigneter Impfstoff nicht von Beginn an in ausreichender Menge für die breite Bevölkerung zur Verfügung stehen kann. Daher sollte eine Priorisierung stattfinden, um den Impfstoff zuerst dem medizinischen Personal und anderen zentral systemrelevanten Bereichen zur Verfügung zu stellen. Damit erreicht man den größtmöglichen Nutzen, um einen Ausfall von Ärzten und Pflegern zu verhindern und das Ansteckungsrisiko in Krankenhäusern zu minimieren.

 

Phase 2 – Kontrolliert und schrittweise zur neuen Normalität

Phase 1 schafft die Voraussetzungen, um in Phase 2 die Einschränkungen zu lockern. Der Weg zur Normalität ist nicht im Blindflug möglich. Deshalb lautet das oberste Gebot: Testen, testen, testen! Wer ist infiziert? Wer ist immunisiert?

Relevante Entscheidungskriterien für den Einstieg in Phase 2 sind vor allem a) Stabilisierung und Abflachen der Infektionskurve, das heißt ein ausreichender Rückgang der Infektionszahlen, b) genügend freie Intensivkapazitäten, c) Vergrößerung der Gruppe der Genesenen, also eine allmähliche und breitflächige Immunisierung in der Bevölkerung – idealerweise rasch durch schnelle Entwicklung eines Impfstoffs, zumindest aber allmählich durch eine kontrollierte Infektionsrate, und d) wirksamer Schutz der Risikogruppen („Cocooning“).

Diese Kriterien und Indikatoren müssen staatlich gemessen und überwacht werden – möglichst flächendeckend, phasenweise auch durch regelmäßige repräsentative Stichproben. Die Anpassung von Maßnahmen muss immer rechtzeitig im Vorfeld kommuniziert werden – ähnlich wie ein Fahrplan, denn Gewerbebetriebe, Bürger, Familien, Arbeitnehmer, Schüler und Studenten benötigen einen gewissen Planungsvorlauf. Hierzu ist über die medizinische und epidemiologische Kompetenz auch die fachübergreifende Einbindung von Experten aus Wirtschaft und Verbänden erforderlich. Die Corona-Pandemie ist ein Stresstest: Für die medizinische Versorgung ebenso wie für unsere Wirtschaft. Materieller Wohlstand ist die Grundlage für eine freiheitliche Gesellschaft, intakte Staatsfinanzen sind Basis für ein funktionierendes Gemeinwesen. Wir haben in Bayern und im Bund ein nie dagewesenes Ausmaß an Steuermitteln eingesetzt, um Erste Hilfe zu leisten und einen Wirtschaftskollaps zu verhindern. Wir können uns das leisten, weil wir im vergangenen Jahrzehnt gut gewirtschaftet haben und wollen deshalb auch in der Übergangsphase bis an unsere finanziellen Grenzen gehen, um unsere Unternehmen, unsere Arbeitsplätze und damit die Lebensgrundlagen für uns alle zu sichern. Gleichzeitig brauchen wir aber jeden Einzelnen, um so gut wie möglich über die Krise zu kommen und danach Aufbauarbeit zu leisten. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe! Jeder Einzelne von uns muss noch mehr als in „Normalzeiten“ das Seine dazu beitragen, dass wir die Wirtschafts- und Sozialstandards halten, die wir und die Nachkriegsgenerationen vor uns aufgebaut haben. Diese Herausforderung trifft uns alle, ob unsere Tätigkeit nun systemrelevant ist oder nicht, ob sie als existentiell betrachtet wird oder nicht – jeder ist an seinem Platz gefordert!

- Mit der Bundesregierung und Nachbarländern abgestimmte Lockerung oder Verschärfung von Maßnahmen unter ständigem Abgleich mit den Kapazitäten in den Gesundheitssystemen und konstanter Testung und Kontrolle von Infektionsund Immunitätszahlen. Überregionale Koordinierung: Zur Sicherung einer kohärenten, grenzübergreifenden Erfolgsstrategie koordiniert der Freistaat seine Maßnahmen eng mit den benachbarten Bundesländern, dem Bund sowie europäischen Nachbarstaaten.

Wichtig ist, dass einer Lockerung staatlicher Beschränkungen folgende Beobachtungen vorausgehen:

- In Bayern müssen ausreichend freie Intensivkapazitäten für potentielle Corona-Patienten verfügbar sein.

- Die Corona-Infektionszahlen in Bayern sind deutlich zurückgegangen und Immunitätszahlen deutlich angestiegen.

- Die Entwicklung der Nachbarregionen zeigen dasselbe Bild. Stufenweise Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen:

Die enorm wirksamen Ausgangsbeschränkungen bleiben in Bayern nur so lange wie nötig erhalten. Danach erfolgt eine stufenweise Aufhebung: Zunächst bleiben Lockerungen unter Umständen auf einzelne Landkreise begrenzt. Bis auf Weiteres gilt das Begegnungsverbot des Bundes. Spielplätze und Sportstätten bleiben ebenso lange geschlossen.

Kinderbetreuung, Schulen und Hochschulen: Wir müssen unter Einhaltung gesundheitlicher Vorsorgemaßnahmen Hochschulen, Schulen und Kindergärten wieder öffnen. Dies dient nicht nur unserem Bildungs- und Betreuungsauftrag, sondern dient auch dazu, dass Unternehmen größere Planungssicherheit bekommen, mit welchen Mitarbeitern sie rechnen können. Neue Normalität im Einzelhandel: Einzelhandel und Dienstleister öffnen – unter Einhaltung strenger Infektionsschutzkriterien. Unerlässlich ist dabei die konsequente, kontrollierte und bei Nichteinhaltung auch streng zu ahndende Einhaltung aller Abstands- und Hygieneregeln. Diese sind vom Freistaat auch für kleinere Läden und den Einzelhandel zu konkretisieren.

Veranstaltungen und Kultur: Kleinere kulturelle und religiöse Veranstaltungen sind unter Voraussetzung der oben genannten Verbesserungen zur gegebenen Zeit wieder erlaubt - vorausgesetzt, im Publikum kann ein ausreichender Mindestabstand zwischen den Besuchern gewahrt bleiben. Ebenso sollen Stationen zur Handdesinfektion im Eingangsbereich von Veranstaltungsorten, Bildungseinrichtungen, Schulen und der Gastronomie angeboten werden. Grenzöffnung und Warenhandel: Der Handel im europäischen Binnenmarkt ist weiter zu garantieren, die von der EU-Kommission vorgeschlagene „Grüne Spur“ für LKW an Grenzen ist hierfür europaweit umzusetzen. Langfristige Grenzsperren für Arbeitnehmer und Dienstleiter sind inakzeptabel – eine Öffnung für arbeitsbezogenen und diplomatischen Grenzverkehr ist zu garantieren. Förderung regionaler Digitalangebote: Eine Folge der Corona-Krise ist der Aufbau spontaner, neuartiger Liefer- und Bestellservices im regionalen Kontext. Diese fördert der Freistaat als Ansatz gegen die Übermacht internationaler Verkaufsplattformen. Ziel ist das flächendeckende, interaktive und regional steuerbare „Digitale Schaufenster“ für Bayern.

- Bestmöglicher Schutz und Versorgung der Risikogruppen sowie Verbesserung von Infektionsschutz und Hygiene, sodass weniger gefährdete Personen das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben kontrolliert wieder in Gang bringen können. Sicherung der Risikogruppen mit der richtigen Balance: Der Schutz besonders gefährdeter Personenkreise hat, gerade bis zur Zulassung geeigneter Impfstoffe und dem schnellen Einsatz geeigneter Medikamente, oberste Priorität. Krankenhäuser, Seniorenheime sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe und andere werden deshalb weiter im höchsten Krisenmodus gefahren, Betroffene zum eigenen Schutz weit möglichst isoliert und dabei – entsprechend Krankenhausentlastungsgesetz – bestmöglich vom Freistaat unterstützt. Das sog. Cocooning darf aber nicht zu einer Ausgrenzung dieser Gruppen führen. Dadurch könnten ernsthafte menschliche und medizinische Folgeschäden entstehen – etwa Vereinsamung, psychische Beschwerden, Depression und Verzweiflung. Daher müssen Lösungen geschaffen werden, wie höchste hygienische Standards in Pflegeheimen und Krankenhäusern erhalten bleiben und zugleich ein Besuchsrecht für Familienangehörige gewährleistet werden kann. Die breite Anwendung geeigneter Desinfektionsmittel, Atemschutzmasken und Ähnlichem kann in dieser Phase wichtige Beiträge leisten. Konsequenter Infektionsschutz und Desinfektion in der Öffentlichkeit: Sensible, öffentlich zugängliche Räume wie Schulen und Bildungseinrichtungen oder die Gastronomie werden verpflichtet (wie in anderen Ländern längst praktiziert), im Eingangsbereich des Gastraumes Stationen zur Handdesinfektion bereitzuhalten. Ausbrüche schnell erkennen und eindämmen: Infektionen müssen zügig erkannt und effektiv eingedämmt werden. Daher müssen wir die lokalen Gesundheitsbehörden auch langfristig personell und finanziell stärken. Parallel muss das Infektionsgeschehen durch Nachverfolgung der Kontaktpersonen von Neuinfizierten mit häuslicher Quarantänepflicht, durch Tracking-Teams und geeignete, datenschutzkonforme Apps kontrolliert werden. Homeoffice: Zum Schutz der Arbeitnehmer hat sich das Instrument des Homeoffice bewährt und sollte auch bei einem stufenweise Wiederanlaufen der Wirtschaft nach wie vor gezielt eingesetzt werden. Der öffentliche Dienst soll mit gutem Beispiel vorangehen und die derzeit geltenden Sonderregelungen zunehmend so anpassen, dass v.a. Beschäftigte mit Risikofaktoren oder solche, die mit entsprechenden Personen zusammenleben oder diese pflegen, bestmöglich vom Homeoffice profitieren können.

- Stärkung des Gesundheitssystems und staatliche Unterstützungen passgenau nachführen, um langfristige gesundheitliche und wirtschaftliche Schäden zielgerichtet zu minimieren. Alarmbereitschaft des Gesundheitssystems: Die Vorkehrungen zum Ausbau der Beatmungsplätze und Intensivbetten werden uneingeschränkt fortgeführt, Krankenhauskapazitäten sichergestellt sowie Maßnahmen des Katastrophenschutzes zur Vorhaltung geeigneter Not-Krankenhäuser weiter unterstützt. Ausreichend Schutzkleidung wie Atemschutzmasken und Desinfektionsmittel werden zur Verfügung gestellt und Maßnahmen zur (Re-)Aktivierung von Pflegekräften fortgeführt.

- Wiederaufbau der Wirtschaft mit Schwerpunkt auf Ökoinnovationen, Klimaschutz und Digitalisierung Abbau von Bürokratie und Steuerbürden: Um Mittelstand und Industrie in der Krise zu entlasten, entwickelt das Wirtschaftsministerium ein neues Monitoring zur Entbürokratisierung. Eine eigene Taskforce der Staatsregierung unterbreitet konkrete Entbürokratisierungsvorschläge im wissenschaftlich begleiteten Schnellverfahren. Ziel ist es, Investitionen zu fördern und Betrieben neuen Antrieb für erfolgreiches Wirtschaften zu geben. Solche und andere Entlastungen unterstützen die Wirtschaft und sparen am Ende teure Krisenförderungen. Bürokratie auf Krisenmodus herunterfahren. Der Freistaat Bayern, der Bund und Europa müssen auch bei der Bürokratie in den Krisenmodus schalten. Wachstumsund investitionshemmende Vorschriften müssen zeitlich befristet ausgesetzt werden. Eingriffsnormen sind auf das unbedingt Notwendige zu reduzieren. Während der Aussetzung ist dann zu prüfen, was ggf. auch dauerhaft wegfallen kann. Kreditversorgung: Eine Wirtschaftskrise ist auch eine Bewährungsprobe für die Kreditwirtschaft. In der Vergangenheit haben Sparkassen und Genossenschaftsbanken insbesondere wertvolle Dienste bei der Krisenbewältigung geleistet. Wir müssen daher auf allen regulativen Ebenen (Europa – Bund – Land) umgehend für diese kleinen Regionalbanken eine Lockerung des regulatorischen Aufwands erreichen. Verlässlichkeit bei öffentlichen Investitionen: Die Bauwirtschaft ist ein wichtiger Stabilitätsanker in einer derartigen Krisenphase. Daher müssen Kommunen, Freistaat und Bund die für 2020 und die Folgejahre geplanten Baumaßnahmen auch durchführen. Dies gilt besonders für die Investitionen in Forschung und Entwicklung. Landwirtschaft: Unsere Landwirtschaft und damit unsere heimische Nahrungsmittelproduktion sind mehr denn je systemrelevant! Es ist daher genau zu prüfen, welche der Belastungen noch aufrecht erhalten bleiben. Ziel muss es sein, die landwirtschaftliche Produktion in Deutschland wieder hochzufahren, anstatt sie schrittweise zu reduzieren. Die Versorgung der Menschen mit einheimischen Nahrungsmitteln liegt im nationalen Interesse. Europäische Solidarität: Die Coronavirus-Pandemie könnte sich zu einer Gefahr für die europäischen Institutionen und die friedenssichernde Funktion der Europäischen Union entwickeln. Daher ist es auch für den Freistaat Bayern unerlässlich, die Solidaritätsleistungen für besonders betroffene Länder gemeinsam mit dem Bund und der EU zu intensivieren. Diese Hilfen müssen aber auf die Dauer der medizinischen und wirtschaftlichen Krise begrenzt bleiben und dürfen nicht in dauerhaften Mechanismen wie Euro- oder Corona-Bonds münden.

 

Phase 3 – Impfen, Vorsorgen und für die Zukunft wappnen

Wir müssen für die Zukunft lernen und unsere Gesellschaft und Wirtschaft darauf einstellen, mit Pandemien besser zurechtzukommen. Das ist auch eine Chance für den Wiederaufbau der Wirtschaft und die Konsolidierung der Staatsfinanzen.

- Umfassende Gesundheitsreform im Lichte der Corona-Erkenntnisse Mittelfristige Reform des Gesundheitssystems: In einer koordinierten Länderinitiative ist im Nachgang zur Corona-Krise eine umfassende Gesundheitsreform auf Bundesebene einzufordern. Offensichtliche, nicht krisensichere und lebensgefährdende Fehlentwicklungen sind zu korrigieren. Es braucht ein Konzept zum langfristigen Erhalt der kleinen Krankenhäuser als Notfallzentren und verlässliche Versorgungskapazität sowie eine Stärkung der medizinischen Grundversorgung. Die teilweise Wiedereinführung der Bundeswehrkrankenhäuser zum Erhalt einer medizinischen Grundversorgung in absoluten Notzeiten ist intensiv zu prüfen. Aufwertung des Pflege- und Krankenhauspersonals: Zuvorderst muss die Entlohnung erhöht werden, um der geleisteten Arbeit und der dabei übernommenen Verantwortung gerecht zu werden. Gebührenstandards evaluieren: Um die Leistungen des medizinischen Systems und ihre Finanzierung langfristig zu sichern, müssen die Gebührenstandards im Lichte der Corona-Erkenntnisse überprüft und angepasst werden.

- Aufbau einer regionalen Herstellung systemrelevanter Medizin- und Verbrauchsprodukte sowie systemrelevanter Medizin- und Dienstleistungen Nachhaltige medizinische Versorgung aus einheimischer oder europäischer Produktion: Bayern lernt aus der Corona-Krise. Durch ein Bündel an Maßnahmen muss die einheimische Produktion und ausreichende Bevorratung medizinischer Ausrüstung – von Medikamenten über Beatmungsgeräte bis hin zu Atemmasken und Schutzanzügen – garantiert sein. Die einheimische Medikamentenproduktion ist durch einen gesamteuropäischen Ansatz zu sichern: Ein Drittel aller in Bayern und Europa verschriebenen Medikamente soll künftig – wo verfügbar – aus europäischer Produktion stammen. So schafft man Anreize für einen freien Markt. Investition in Digital Health: Die Corona-Krise zeigt uns an vielen Stellen die Vorteile, aber auch den Bedarf weiterer Innovation im Bereich digitaler und vorausschauender Medizin. Bayern beheimatet Institutionen und Firmen von höchstem Weltrang. Deren Potential jetzt mehr denn je zu nutzen, zu fördern und in Bayern zur konkreten Anwendung zu bringen, ist unser erklärtes Ziel.

- Stärkung der regionalen und europäischen kritischen Infrastrukturen inklusive Erweiterung und Fortschreibung der Katastrophenschutzkonzepte für Bayern, Deutschland und Europa

- Ausbau und Stärkung digitaler Strukturen

- Politische, wirtschaftliche, juristische und rechtsstaatliche Aufarbeitung und Evaluierung der Pandemie Bürokratie: Lehren aus der zeitweisen Aussetzung bürokratischer Vorschriften ziehen: Bayern, Bund und Europa müssen sich selbstkritisch fragen: Wieviel Bürokratie brauchen wir? Juristische Prüfung gewährter Hilfen: Aktuell muss der Freistaat schnell und unbürokratisch helfen, um coronabedingte Insolvenzen und Liquiditätsengpässe zu verhindern. Die Einhaltung der vorgegebenen Kriterien ist deshalb auch im Nachgang zu kontrollieren und dort, wo die Hilfsangebote zulasten anderer, wirklich Betroffener missbraucht wurden, auch zu ahnden.

- Nachhaltige Haushalts- und Finanzpolitik

Der Staat kommt seiner Verantwortung zur Unterstützung der Wirtschaft und damit der materiellen Lebensgrundlage für uns alle nicht nur nach – er geht bis an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit. Dies ist in einer außerordentlichen Krisensituation wie jetzt nicht nur vertretbar, sondern geboten – es darf jedoch kein Dauerzustand werden. Auch Verschuldung hat ihre Grenzen. Einige Länder Südeuropas haben das im Gefolge der Weltwirtschaftskrise schmerzlich erfahren müssen und in Deutschland stünde die Leistungsfähigkeit des hervorragend funktionierenden Sozialstaates auf dem Spiel, außerdem könnte ansonsten eine ungebremste Inflation drohen. Wir müssen daher in den Folgejahren die Balance finden zwischen öffentlichen Investitionen und absolut sparsamer Haushaltsführung. Die Schulden, die wir in der Krise gemacht haben, müssen wir in den nächsten Jahren wieder zurückführen. Wir müssen alles daran setzen, den erreichten Standard auch bei Gehältern und Verdienstmöglichkeiten zu halten. Verteilungsdebatten und der Ruf nach mehr Geld werden erst dann wieder möglich sein, wenn wir die Folgen der Krise nachhaltig überwunden haben. 


Tags:
Coronavirus Strategie Normalität FreieWähler


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