BN prüft Klage gegen autobahnähnlichen Ausbau der B12 im Allgäu
Seit 21. Juni 2022 liegt der Planfeststellungsbeschluss zum ersten Abschnitt des autobahngleichen Ausbaus der B12 zwischen Buchloe und Kempten öffentlich aus. Die neue Allgäu-Autobahn gehört nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums zu den klimaschädlichsten Straßenbauprojekten Bayerns.
Vertreter des BUND Naturschutz haben in Buchloe Einsicht in den Planfeststellungsbeschluss genommen und prüfen nun eine Klage gegen dieses in ihren Augen völlig überdimensionierte Straßenbauvorhaben. Die Klageeinrichtungsfrist endet am 4. August.
Thomas Reichart, B12-Beauftragter der BN-Kreisgruppe Ostallgäu-Kaufbeuren, sagt: „Wenn der erste Abschnitt in dieser völlig überdimensionierten Bauweise erst einmal in Bau ist, wird es immer schwieriger die massiven Eingriffe auch in den anderen Abschnitten zu verhindern."
Christina Mader, Geschäftsstellenleiterin der BN-Kreisgruppe Kempten-Oberallgäu, appelliert daher an die Allgäuer Politik: „Die Allgäuer Abgeordneten müssen dafür sorgen, dass dieses Projekt aus dem Bundesverkehrswegeplan herausgestrichen wird. Wer sich für einen derartigen B12-Ausbau einsetzt, kann nicht mehr glaubwürdig für Klimaschutz stehen.“
Das Bundesverkehrsministerium geht von einem zusätzlichen Klimagasausstoß von ca. 25.000 Tonnen CO2 pro Jahr durch den Ausbau aus. Gründe dafür sind u. a. der Mehrverkehr, die höheren Geschwindigkeiten und der enorme Aufwand in Bau und Betrieb der Autobahn. Der BUND Naturschutz geht von noch deutlich höheren Emissionen aus, da viele klimaschädliche Aspekte wie Waldrodungen oder Bodenzerstörungen noch gar nicht eingerechnet sind.
Laut Bundesklimaschutzgesetz müssen die CO2-Emissionen aus dem Verkehr zwischen 2020 und 2030 um fast 50 Prozent reduziert werden. Die neue Allgäu-Autobahn verursacht laut den Zahlen des Ministeriums deutlich mehr Klimagasausstoß im Vergleich zu heute.
Thomas Frey, BN-Regionalreferent für Schwaben, ergänzt: „Im Planfeststellungsbeschluss wird auf das Thema Klimaschutz überhaupt nicht eingegangen, obwohl Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz und Bundesklimaschutzgesetz das verlangen. Wir halten den Planfeststellungsbeschluss daher für mangelhaft.“ Geplant ist ein autobahngleicher Ausbau mit einem Regelquerschnitt von 28 Metern nach der Richtlinie zur Anlage von Autobahnen. Auf der über 50 km langen Ausbaustrecke müssten ca. 70 Brücken neu gebaut werden. Der Flächenverbrauch liegt schätzungsweise bei weit über 100 Hektar. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist nicht vorgesehen.
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