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Allgäu
Montag, 9. Dezember 2019

Abzocke durch Geldanlage und Cybertrading

Potentielle Anleger stoßen im Netz immer wieder auf Anbieter von scheinbar besonders lukrativen Investitionsmöglichkeiten, die das schnelle Geld und außerordentlich hohe Gewinne versprechen. Häufig aber stecken hinter solchen Angeboten Straftäter, die Anleger um ihr Geld bringen wollen. Das Bayerische Landeskriminalamt warnt aktuell vor einer neuen Masche von Betrügern, die auf Online-Handelsplattformen Anlageprodukte mit scheinbar hohen Gewinnchancen bei einfachster Handhabung anbieten – auch Cybertrading genannt.

Der Gesamtschaden ist alleine in Bayern mittlerweile von knapp 100.000 Euro im Jahr 2015 auf über 15 Millionen Euro im Jahr 2019 angestiegen. Der Kunde investiert angeblich in finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) und binäre Optionen auf Rohstoffe, Aktien, Indizes, Währungen („Forex“) oder Kryptowährungen. Hat sich der Kunde auf der Handelsplattform registriert und erstes Geld investiert, wird er umgehend von Mitarbeitern der Handelsplattform angerufen, die sich als kompetente Finanzbroker ausgeben. In Wahrheit handelt es sich jedoch um Betrüger, deren einziges Ziel es ist, die Anleger um ihr Vermögen zu betrügen. Mithilfe der Betrugssoftware der Handelsplattformen werden Kontobewegungen mit hohen Gewinnen angezeigt. Diese sind allerdings rein fiktiv. Will der Kunde sich nun sein vermeintliches Guthaben auszahlen lassen, bricht der Kontakt zur Handelsplattform ab und niemand ist mehr erreichbar. Die eingezahlten Gelder werden währenddessen auf verschiedenste Konten im Ausland überwiesen. Es droht der Totalverlust des investierten Kapitals. Die BaFin weist auf ihrer Internetseite ausdrücklich darauf hin, dass beim Handel mit CFDs und binären Optionen grundsätzlich ein hohes Verlustrisiko besteht. Seit dem 2. Juli 2018 sind im Interesse des europaweiten Anlegerschutzes auch lizenzierten Finanzdienstleistungs- und Kreditinstituten die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf binärer Optionen an Privatkunden verboten.

Bereits am 8. Mai 2017 hatte die BaFin die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von CFDs an Privatkunden beschränkt. Seit dem 1. August 2018 gelten hierfür europaweit weitere Beschränkungen wie Hebelbeschränkungen, automatische Verlustbegrenzungen, ein Nachschusspflichtverbot, Vermarktungsbeschränkungen und eine verpflichtende Risikowarnung. Wie können Sie sich schützen?

- Seien Sie misstrauisch bei Angeboten, die eine sichere Anlage, eine garantierte Rendite, dazu hohe Gewinne oder ein nur sehr geringes Risiko versprechen! Misstrauen Sie Bonusversprechungen und Erfolgen auf DemoKonten.

- Nutzen Sie bei Anlageangeboten im Internet verschiedene Suchmaschinen, um möglichst umfassende Informationen zum Anbieter und zum Produkt zu erhalten. Beachten Sie aber, dass auch hier Manipulation durch die Täter droht.

- Achten Sie bei Anlageangeboten im Internet darauf, ob ein Impressum angegeben ist. Wer ist Ihr potentieller Vertragspartner und wo hat er seinen Sitz?

- Handelt es sich um ein von der BaFin oder einem anderen EU-Land lizenziertes Unternehmen? Dies können Sie über die Unternehmensdatenbank der BaFin unter https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/start.do jederzeit abfragen.

- Lehnen Sie unaufgeforderte Anrufe im Zusammenhang mit Anlageangeboten ab! Lassen Sie sich nicht auf Beratungsgespräche mit Unbekannten ein.

- Vorsicht bei Hilfsangeboten! Häufig geben sich Betrüger, die Ihre Kundendaten erworben haben, als „Samariter“ aus, die Sie dabei unterstützen wollen, Ihr verlorenes Geld zurückzuholen.

- Gewähren Sie Fremden keinen Zugriff auf Ihre Wallet bei Kryptowährungen!  Erlauben Sie niemanden im Zusammenhang mit Anlegerangeboten einen Zugriff auf Ihren Rechner, Handy oder Laptop mittels einer Fernwartungssoftware!  


Tags:
Abzocke Polizei Trading Geldanlage


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