Bekanntgabe der Klage Ullrich wird nicht beanstandet
In einer heute veröffentlichten Pressemitteilung äußert sich Bad Wörishofens Bürgermeister Paul Gruschka zur Klage gegen die Stadt Bad Wörishofen.
In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 29.07.2019 hatte ich bekanntgegeben, dass Frau Ullrich gegen die Stadt Bad Wörishofen Klage erhoben hat. Die Klage wurde während meines Urlaubs zugestellt. Zudem habe ich die Klageanträge vorgelesen, damit verständlich ist, dass sich die Klage gegen meine Weisung vom 17.04.2019 (Geltendmachung von Fremdenverkehrsbeiträgen) richtet. Die Klagebegründung habe ich nicht vorgelesen, da diese Personalsachverhalte enthielt.
In der gleichen Sitzung hatte ich zudem bekanntgegeben, dass von den rückständigen 125 Fällen im Fremdenverkehrsbeitragsbereich des Jahres 2015 mittlerweile 119 Fälle bearbeitet sind. Die Bearbeitung erfolgte von 2 Mitarbeitern des Rathauses, die nicht der Kämmerei angehören. Bei 6 Fällen fehlten noch Stellungnahmen.
Beide Bekanntgaben stehen in einem engen sachlichen Zusammenhang. Diese wiederholte Unterstützung der Kämmerei erfolgte um den Eintritt der Verjährung am 31.12.2019 zu verhindern.
Am 30.07.2019 haben sich über Stadtrat Thiessen die Stadträte Thiessen, Ibel, Kunder, Hofer, Thiemann, Vater, Dörner, Hölzle, Trommer, Bahle-Schmid, Schreiber, Götzfried, Welzel und Albus an die Presse gewandt, ihre Empörung zum Ausdruck gebracht und behauptet, dies verstoße gegen die Fürsorgepflicht des Ersten Bürgermeisters.
Am gleichen Tag nahm ich gegenüber der Presse Stellung und wies eine Fürsorgepflichtverletzung in aller Deutlichkeit zurück. Ich wies die Presse darauf hin, dass ich die Klageanträge verlesen hatte, nicht aber die Klagebegründung. Dies hatten die empörten Stadträte der Presse gegenüber verschwiegen. Zudem wies ich darauf hin, dass meine Weisung im Zusammenhang mit den Bearbeitungsrückständen in der Steuerabteilung der 2 Kämmerei aufgrund eines Krankheitsfalles erfolgte, worüber öffentlich berichtet wurde. Die Weisung erfolgte, um eine drohende Verjährung am 31.12.2019 zu verhindern.
Die Vermutungen mancher Stadträte es gebe im Rathaus von Bad Wörishofen „Türkheimer Verhältnisse“ waren vollkommen haltlos. Zum einen hatte ich schon zu Beginn der Erkrankung der Mitarbeiterin reagiert und zum anderen waren die finanziellen Größenordnungen von Türkheim und Bad Wörishofen in keiner Weise vergleichbar. Pro Jahr sind in der Stadt Bad Wörishofen ca. 1.500 Fremdenverkehrsbeitragsbescheide zu erstellen. Die rückständigen Bescheide 2015 machten also nicht mal 10% der Bescheide eines Jahres aus.
Bei den weiteren Presseanfragen bat ich die Presse den Ausgang der Klage abzuwarten und äußerte mich aufgrund der Personalsachverhalte nicht mehr. Ich gab lediglich bekannt, dass ein Nachfolger ab Anfang September 2019 für die Kämmerei Abteilung Steueramt gefunden wurde und dieser hat zwischenzeitlich auch die Stelle angetreten.
Dennoch gingen die öffentlichen Spekulationen munter weiter. Ohne Anhaltspunkte wurden weitere Fälle vermutet. Es wurde mein Schweigen zu dem Vorgehen von Frau Ullrich gegen den Landtagsabgeordneten Pohl wegen Äußerungen im Zusammenhang mit der Beantragung von Stabilisierungshilfen negativ gewertet. Mir wurde unterstellt, ich würde meine Mitarbeiter nicht vor unberechtigten Angriffen schützen und gegebenenfalls keinen Rechtschutz übernehmen. Selbstverständlich wurde eine solche Unterstützung auch im Fall von Frau Ullrich pflichtgemäß geprüft und wird bei jedem Mitarbeiter geprüft. Es müssen hierfür aber mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Es müssen insbesondere hinreichende Erfolgsaussichten bestehen und es darf kein anderweitiger Anspruch auf Rechtschutz bestehen. Aus dem Artikel der Mindelheimer Zeitung vom 20.09.2019 habe ich erfahren, dass Ullrichs Antrag gegen MdL Pohl auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen wurde. Schon aufgrund dieser öffentlichen Tatsache ist sonnenklar, dass auch diese Vorwürfe jeglicher Substanz entbehren.
Nach meiner Rechtsauffassung überwog das öffentliche Interesse des Verwaltungsvollzuges bekanntzugeben, dass Ullrich gegen meine dienstliche Weisung klagt obwohl Rückstände bei Abgabenbescheiden bestanden und am Jahresende sogar in 125 Fällen Verjährung gedroht hätte. Zudem dürfte die 3 Klage vor dem Verwaltungsgericht Augsburg ohnehin öffentlich verhandelt werden.
Das Landratsamt Unterallgäu und die Regierung von Schwaben haben zutreffend erkannt, dass ich eine differenzierte Einzelfallentscheidung getroffen habe, weil ich nur die Klageanträge verlesen habe. Ebenso, dass der Rechtstreit bereits bekannt war und dass in der Öffentlichkeit unzutreffende Schlussfolgerungen gezogen wurden. Ebenso dass ich in der öffentlichen Sitzung keine Aussagen über die Leistung und Eignung über Frau Ullrich als Kämmerin getätigt habe.
In der nicht-öffentlichen Stadtratssitzung in dieser Woche wurde zudem die Einstellung eines stellvertretenden Kämmerers und die Einführung eines Kassenautomaten beschlossen. Beides weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Kämmerei.
Paul Gruschka
Erster Bürgermeister
Stadt Bad Wörishofen
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