Bleibt das Füssener Stadtbild erhalten?
In der gestrigen Stadtratssitzung um 17:00 Uhr musste sich der Stadtrat damit auseinandersetzen, ob das Bürgerbegehren über die „Begrenzung der Bauhöhen im Bebauungsplan in der östlichen Floßergasse“ zulässigsig ist.
Der Bauausschuss hatte in einer vorherigen Sitzung bereits bestätigt, dass der Beschluss so gefasst wird, dass die Höhe so geregelt wird, wie es im fertigen Antrag der Stadt bereits Gegenstand war. Das Bürgerbegehren hatte im Grunde genommen eine genau inhaltsgleiche Fragsstellung zum Gegenstand, die der Stadtrat letztendlich so auch bestätigte. Auf einen Bürgerentscheid konnte somit auch verzichtet werden.
Die Verwaltung hat mit dieser Entscheidung den Auftrag bekommen, den Bebauungsplan weiter zu verändern, d. h. Die Bebauung auf geringere Höhen zu zuschneiden und im Anschluss den Satzungsbeschluss zu fassen. Nach diesem Verfahren soll das gesamte Vorhaben Rechtskraft erlangen.
Die Position der Verwaltung soll klar gewesen sein, weil schon ein vorberatender Beschluss des Bau- und Verkehrsausschusses bestand. Deshalb wurde dieser Beschluss gehalten und keine inhaltlich davon abweichende Entscheidung mehr dazu getroffen.
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