Maskenpflicht und Alkoholverbot in Teilen Oberstdorfs
Die Allgäuer Polizei weist nochmals auf die anlässlich der FIS Nordischen Ski-WM bis zum 07. März geltende Maskentragepflicht und ein Alkoholverbot auf einigen Plätzen in Oberstdorf hin.
Folgende Plätze sind betroffen:
• der Bereich Kurpark, Fuggerpark sowie Marktplatz mit Parkplatz Altes Rathaus
• die Bereiche Audi-Arena mit Parkplatz, Eissportzentrum mit Parkplatz und Oybele-Halle mit Parkplatz
• der Bereich Bahnhofplatz
• der Bereich Langlaufstadion Ried mit Parkplätzen
Eine Ausnahme der Maskenpflicht besteht von 22.00 bis 06.00 Uhr. Das Alkoholverbot gilt auf diesen Plätzen auch zur Nachtzeit.
Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass anlässlich der Nordischen Ski-WM bis zum 07. März nur sehr begrenzt öffentliche Parkflächen zur Verfügung stehen.
Es werden deshalb alle Verkehrsteilnehmer darum gebeten, die Notwendigkeit von Fahrten nach Oberstdorf genau zu prüfen. Die Polizei bittet auf Tagesausflüge nach Oberstdorf, insbesondere an den zwei Wettkampfwochenenden, zu verzichten.
Die Polizei wird während der Nordischen Ski-WM im Großraum Oberstdorf verstärkt präsent sein und dabei unter anderem auch einen Schwerpunkt auf die Überwachung der Einhaltung der aktuell gültigen Corona-Regeln legen.
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