
Amokalarm-Prozess: Urteil vermutlich am späten Mittwochvormittag - Angeklagter voll schuldfähig
19.02.2013 - 16:52
19.02.2013 - 16:52
Nach dem Amok-Alarm im Mai letzten Jahres in Memmingen, steht der Prozess gegen den heute 15-jährigen Täter vor dem Abschluss. Am späten Vormittag könnte der Richter morgen das Urteil fällen.
Die Große Jugendkammer hat am heutigen Verhandlungstag die Beweisaufnahme fortgesetzt und auch abgeschlossen. Es wurden noch 5 Zeugen einvernommen, unter ihnen derjenige Polizeibeamte, der die Spurensicherung am Tatort durchgeführt hatte. Er hat angegeben, auf dem Sportplatz in Steinheim im Bereich des Unterstandes, wo sich der Angeklagte aufgehalten hatte, 75 Patronenhülsen (52 Kal. 9mm; 23 für die Luftdruckwaffe), 179 Patronen des Kalibers 9mm und 106 Patronen der Luftdruckwaffe gefunden zu haben.
Weiter hat die Kammer 4 Sachverständige und den Vertreter der Jugendgerichtshilfe angehört. Die Sachverständigen haben sich einmal zur Sicherung des Waffenraumes und zu dem Schlüsseltresor geäußert. Der jugendpsychiatrische Sachverständige hat die volle Schuldfähigkeit des Angeklagten und dessen Verantwortlichkeit nach dem Jugendstrafrecht bestätigt. Der Waffensachverständige erörterte im Wesentlichen die einzelnen Schussrichtungen und den Grad der Gefährdung, der sich dadurch für die betroffenen Polizeibeamten ergeben hat.
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