Ratsbegehren zu geplanter Lindauer Therme rechtmäßig
Das Ratsbegehren zur Therme der Stadt Lindau ist rechtmäßig. Das Verwaltungsgericht Augsburg hat mit Beschluss vom 27. Juni 2017 den Eilantrag der Vertreter des Bürgerbegehrens „Erhalt des Strandbads Eichwald“ gegen das Ratsbegehren „Therme Lindau“ abgelehnt.
„Wir freuen uns natürlich über den Beschluss. Wir sehen unsere Rechtsauffassung bestätigt. Am wichtigsten ist uns aber, dass jetzt die Abstimmung über dieses wichtige Projekt am 23. Juli stattfinden kann. Dann haben die Sommerferien noch nicht begonnen und wir hoffen auf eine starke Wahlbeteiligung“, so Oberbürgermeister Dr. Gerhard Ecker.
Das Verwaltungsgericht Augsburg hat die Sicht der Stadtratsmehrheit und der Stadtverwaltung in allen zentralen Punkten bekräftigt. So sei das Ratsbegehren bestimmt genug formuliert. Denn Bürgerentscheide könnten auch Grundsatzentscheidungen zum Inhalt haben, die noch nicht so konkret sind, dass der Bürgermeister sie nur noch vollziehen muss.
Zudem verweist das Gericht darauf, dass die Planungen bereits weit sehr detailliert sind. So ist sowohl die Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen, als auch die frühzeitige Bürgerbeteiligung gelaufen und der Bebauungsplan wurde bereits ausgelegt. Zudem weist das Gericht darauf hin, „dass hier das Bürgerbegehren und ihm folgend das Ratsbegehren erst zu einem Zeitpunkt entstanden sind, zu dem bereits relativ weit fortgeschrittene Planungen der Antragsgegnerin (Stadt Lindau) zu dem Projekt „Therme Lindau“ vorlagen“.
Auch die Formulierung, die Stadt wolle das Strandbad attraktiv und familienfreundlich weiterentwickeln, ist rechtmäßig. Dies ist eine zulässige Begründung dafür, warum die Stadt die Planungen fortführen will.
Das Gericht sieht auch keinen Verstoß gegen das Kopplungsverbot. Dieses besagt, dass sachlich nicht zusammenhängende Regelungsvorschläge nicht in ein „Abstimmungspaket“ kommen dürfen. Die Teilfragen müssen innerlich eng zusammenhängen und eine einheitlich abgrenzbare Materie bilden. Dies ist in diesem Fall, entgegen der Meinung der BI, gegeben. Es gehe um die Verwirklichung eines Gesamtprojektes, das nun mal alle genannten Aspekte (Hallen-, Sport-, Freizeitbad, Sauna, Therme, Wellness) umfasst.
Auch daran, dass das Projekt im Bereich der gemeindlichen Zuständigkeit liegt, ließ das Gericht keine Zweifel. Nach Artikel 83 der Bayerischen Verfassung trifft das auf öffentliche Bäder zu. (pm)
Seit der Eröffnung des Bistro Relax am Marienplatz im Jahr 2003 hat Tanfer Sentürk mit seiner visionären Idee und seinem unternehmerischen Geist einen ...
Ein 34-Jähriger wurde am Samstag in Maierhöfen dabei erwischt, wie er versuchte, ein Motorrad aus einer Garage zu stehlen. Es stellte sich heraus, dass ...
Eine Schlägerei zwischen zwei Männern in Lindau endete in der Nacht auf Montag mit Verletzungen. Beide Männer waren stark ...
In einer feierlichen Zeremonie im historischen Sitzungssaal des Alten Rathauses wurde Hanna Weichenhain zur Sportlerin des Jahres in Lindau gekürt. Die ...
In Lindau hat die Polizei am frühen Sonntagmorgen einen betrunkenen 23-Jährigen auf einem E-Scooter festgestellt. Ein durchgeführter Alkoholtest ...
Die Gesundheitswoche vom Allgäu bis zum Bodensee 2024 steht in den Startlöchern und ruft alle interessierten Veranstaltenden dazu auf, ihre Angebote im Bereich ...
Die Nutzung der Nachrichten von AllgäuHIT, auch in Auszügen, ist ausschließlich für den privaten Bereich freigegeben.
Eine Nutzung für den gewerblichen Bereich erfordert eine schriftliche Genehmigung der AllgäuHIT e.K.
Meine Allgäu-Region wählen ...
Love Somebody
Simple Life
The Lazy Song