Bundespolizei bringt einreisendes Ehepaar zusammen
Am Donnerstagmorgen (5. November) hat die Bundespolizei am Grenzübergang Ziegelhaus in einem Fernreisebus aus Rom einen Tunesier aufgegriffen, der sich mit einem fremden Dokument ausgewiesen hatte. Einreisen durfte der Mann später aber doch, da seine Ehefrau den Fall später aufklären konnte. Statt in Zurückweisungshaft darf der Tunesier nun zum Besuch seiner Schwiegereltern.
Eine Streife der Lindauer Bundespolizei stellte bei der Einreisekontrolle einen Tunesier fest, der keinen Pass, sondern lediglich einen gültigen schwedischen Aufenthaltstitel vorweisen konnte. Die Fahndungsüberprüfung des Dokumentes ergab, dass dieser schengenweit zur Sicherstellung ausgeschrieben war. Hierzu befragt, verstrickte sich der 32-Jährige zusehends in Widersprüche. Die Beamten stellten außerdem fest, dass es sich bei dem Mann vor Ihnen nicht um die Person auf dem Dokumentenfoto handelte. Der Businsasse gab an, mit seiner mitreisenden Freundin in Italien im Urlaub gewesen und nun auf der Rückfahrt nach Schweden zu sein.
Die Bundespolizisten schlossen den Mann aufgrund des Verdachtes der unerlaubten Einreise sowie des Ausweismissbrauchs zunächst von der Weiterfahrt aus. In seiner Vernehmung gab der Beschuldigte dann an, seit Kurzem mit der mitreisenden Italienerin, die mittlerweile nach Mannheim weitergefahren war, verheiratet zu sein. Das Paar befand sich wohl auf dem Weg nach Südhessen, wo die Frau und ihre Eltern wohnen. Eine Kontaktaufnahme mit der 19-Jährigen gestaltete sich jedoch schwierig, da der Tunesier das Handy seiner Frau bei sich hatte. Die Lindauer Beamten informierten daraufhin die Bundespolizei in Mannheim, die dann tatsächlich die Ehefrau samt Reisepass ihres Gatten und der Heiratsurkunde im Bahnhof ausfindig machen konnten.
In seiner Vernehmung gab der Tunesier an, den schwedischen Aufenthaltstitel in Rom gefunden zu haben. Die Bundespolizisten hatten jedoch bereits das Handy des Mannes gesichtet und erkannt, dass der Beschuldigte am Morgen mit dem Dokumenteninhaber telefoniert hatte. Der Mann gab schließlich zu, über einen Freund den Aufenthaltstitel für 100 Euro erhalten zu haben, um so leichter nach Deutschland reisen zu können. Von seinem abgeleiteten Freizügigkeitsrecht wusste der Afrikaner nichts. Der Straftatverdacht der unerlaubten Einreise erhärtete sich somit nicht. Wegen Ausweismissbrauchs muss sich der Tunesier trotzdem verantworten. Der Mann konnte daraufhin die Weiterfahrt zu seiner Frau und anschließend zu seinen Schwiegereltern antreten und so einer möglichen Zurückweisungshaft entgehen.


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