Oberallgäu: Neue Corona-Regeln gelten ab Sonntag
Da das Oberallgäu den Corona-Schwellenwert von 50 erst heute erreicht hat, gelten alle Regelungen ab 50 erst ab dem darauffolgenden Tag, dies hat eine Nachfrage beim Landratsamt Oberallgäu von Radio AllgäuHIT ergeben.
Einige Bürger hatten hier für Unsicherheit gesorgt, da sie dachten, dass die neuen Regelungen immer sofort in Kraft treten würden.
Die Gesetzeslage ist eindeutig. Zitat aus dem Gesetzestext: "In diesen Landkreisen und kreisfreien Städten gilt ab dem Tag, der auf den Tag der erstmaligen Nennung folgt, bis zum Ablauf des Tages der letztmaligen Nennung über § 24 hinaus Folgendes ..."
Dies bedeutet, dass die Sperrstunde heute (24.10.2020) noch bis 23 Uhr gilt. Ab morgen greift dann die Sperrstunde ab 22 Uhr. Auch bei privaten Treffen gelten heute noch 10 Personen, statt fünf für den morgigen Tag.
Ab Sonntag, den 25. Oktober treten die Regelungen der Stufe rot der bayerischen Corona-Ampel in Kraft:
- Maximal fünf Personen oder 2 Haushalte bei privaten Feiern und Kontakten sowie im öffentlichen Raum (inklusive Gastronomie)
- Maskenpflicht auf stark frequentierten Plätzen, in Fußgängerzonen, in öffentlichen Gebäuden, im Unterricht für alle Jahrgangsstufen, für Zuschauer bei (sportlichen) Veranstaltungen usw.
- Sperrstunde ab 22 Uhr, Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ab 22 Uhr, Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen
Die Maskenpflicht an Grundschulen gilt damit im Oberallgäu ab Montag. Landrätin Baier-Müller nennt das Thema sensibel. Man werde das Infektionsgeschehen in den Oberallgäuer Grundschulen aus den vergangenen Wochen bis zu den Herbstferien nochmals genau analysieren. Die dem Gesundheitsamt bekannt gewordenen Übertragungen auch an Grundschulen rechtfertigen ihr zufolge derzeit keinen Schnellschuss: „Wir wollen den Präsenzunterricht so lange wie möglich aufrecht erhalten.“


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