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Blick in die Plenumssitzung in Memmingen
(Bildquelle: Viola Weyrauch | Pressestelle Stadt Memmingen)
 
Memmingen
Mittwoch, 15. Juli 2020

Ergebnisse der Memminger Plenumssitzung

In seiner letzten Plenumssitzung vor der Sommerpause hatte der Stadtrat viele Entscheidungen zu treffen. Insgesamt zehn Punkte standen auf der Tagesordnung, darunter Themen wie die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes, die Bewerbung um den Titel als „Fairtrade Town“ und der Masterplan für die Digitalisierung der Schulen am Standtort Memmingen.

Zunächst stellte Hauptamtsleiter Michael Birk das von den Fraktionen vorgeschlagene Leitbild für die Rechte und Pflichten der Referentinnen und Referenten des Stadtrates vor. Auch die Benennung der Besetzung der insgesamt 30 Referate war Teil der Abstimmung. Die Abgeordneten, Bürgermeister und Fraktionsvorsitzenden wurden bei der Referatsverteilung nicht berücksichtigt. Dem vorgeschlagenen Leitbild sowie der Benennung und Besetzung der Referate wurde einstimmig zugestimmt.

Der zweite Tagesordnungspunkt befasste sich mit der Fortschreibung des Memminger Einzelhandelskonzepts (EHK). Dabei führte Michael Haider, Wirtschaftsförderer der Stadt Memmingen, zunächst in die Notwendigkeit des Themas ein. So kann das EHK seine strategische Wirkung als Steuerungskonzept mit den geänderten Rahmenbedingungen entfalten und die drei Entwicklungsziele sichern. Zum einen die Stärkung der oberzentralen Versorgungsfunktion des Einzelhandelsstandorts Memmingen. Zum anderen die Positionierung der Innenstadt als zentralen Einkaufs-, Versorgungs- und Kommunikationsraum. Und zudem auch die Stabilisierung und Weiterentwicklung einer möglichst flächendeckenden, fußläufigen Nahversorgung in den Wohngebieten wie auch den Ortsteilen.

Jan Vorholt von CIMA Beratung und Management München präsentierte im Anschluss daran die Ergebnisse und Ziele des überarbeiteten EHK von 2007, mit der die CIMA im Mai 2019 beauftragt wurde. Er betonte dabei, dass die Stadt Memmingen qualitativ und quantitativ sehr gut aufgestellt ist. Um dem Trend des Strukturwandels in der Innenstadt durch die Digitalisierung und dem damit verbundenem veränderten Kundenverhalten (durch Online-Handel) und dem Rückgang der inhabergeführten Fachgeschäfte entgegenzuwirken, ist es aber absolut notwendig, einen Rahmen zu setzen. So wird die Innenstadt in der Fortschreibung des EHK als Zentraler Versorgungsbereich festgelegt. Daneben werden die Bereiche Augsburger Straße, Machnigstraße/ Braunstraße, Bodenseestraße/ Hindenburgring sowie Schlachthofstraße als Nahversorgungszentren (ebenfalls Zentrale Versorgungsbereiche) definiert.

Die Sortimentsliste regelt, wo welche Sortimente verkauft werden dürfen. Dabei werden Sortimente des Innenstadtbedarfs, des Nahversorgungsbedarfs und des sonstigen Bedarfs unterschieden. Damit wird die Attraktivität der Innenstadt gesichert und auch die Nahversorgungszentren geschützt.

Zusammen bilden das Standort- und Sortimentskonzept die wesentlichen Bestandteile des EHK. Demnach können in der Innenstadt alle Sortimente angeboten werden. In den Nahversorgungszentren ist dies auf Sortimente des täglichen Bedarfs begrenzt.

Der Stadtrat beschloss das fortgeschriebene EHK bestehend aus den Entwicklungszielen, dem Standort- und Sortimentskonzept sowie den zusammenführenden Regelungen als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 (6) Nr. 11 BauGB einstimmig.

Mit der Bewerbung um den Titel „Fairtrade-Town“ ging es weiter. Alexandra Hartge, Leiterin des Stadtmarketings, stellte die Kampagne vor sowie die fünf Kriterien, die dafür von der Kommune erfüllt werden müssen. Die Themen Nachhaltigkeit und fairer Handel spielen auf kommunaler Ebene eine wichtige Rolle. Bundesweit tragen bereits 683 Städte den Titel „Fairtrade-Town“, weltweit sind es über 2.200 Städte und Gemeinden, verteilt auf 26 Länder. Unterstützt wird die Kampagne durch die Lokale Agenda 21 und den stadtmarketing memmingen e.V..

Die Kriterien für die Titel-Verleihung sind: Ein von der Kommune verabschiedeter Ratsbeschluss zur Unterstützung des fairen Handels. Bei allen öffentlichen Sitzungen und im Büro der Verwaltungsspitze wird fair gehandelter Kaffee und ein weiteres Produkt aus fairem Handel angeboten. Bereits am 8. Juli 2013 fasste der Stadtrat den Beschluss, bei Lebensmitteleinkäufen grundsätzlich heimische oder fair gehandelte Waren zu beziehen.

Es wird eine lokale Steuerungsgruppe gebildet, die auf dem Weg zur Fairtrade-Town die Aktivitäten vor Ort koordiniert. Diese Gruppe besteht aus mindestens drei Personen aus den Bereichen Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft.

In Geschäften und bei Floristen sowie in Cafés, Restaurants und Kantinen werden mindestens zwei Produkte aus fairem Handel angeboten. Richtwert ist hier die Einwohnerzahl der Kommune. Für Memmingen würde das bedeuten, mindestens neun Einzelhandelsgeschäfte und fünf Restaurants/ Cafés mit Fairtrade-Produkten im Angebot. Eine Schule, ein Verein und eine Kirche/ Glaubensgemeinschaft, die sowohl Fairtade-Produkte verwendet, als auch Bildungsaktivitäten zum Thema „Fairer Handel“ durchführt.

Die Steuerungsgruppe betreibt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit über ihre Aktivitäten auf dem Weg zur Fairtrade-Town. Es müssten mindestens vier Pressemeldungen in den örtlichen Medien analog oder digital veröffentlicht werden.

Neben der Erfüllung dieser vier inhaltlichen Kriterien ist ein Ratsbeschluss zur Teilnahme erforderlich.

Die meisten Stadträtinnen und Stadträte begrüßten den Vorschlag zur Bewerbung. Der Beschluss wurde mit lediglich zwei Gegenstimmen gefasst.

 

Klaus Zeller, Mitarbeiter in der Umweltschutzverwaltung der Stadt Memmingen, stellte die berichtigte Vorlage für die Verordnung der Stadt Memmingen über das Überschwemmungsgebiet an der Iller auf dem Gebiet der Stadt vor. Grund für den Erlass war die vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes durch die Stadt Memmingen Ende August 2015. Nun wurde das Überschwemmungsgebiet durch das Wasserwirtschaftsamt Kempten als wasserwirtschaftliche Fachbehörde endgültig ermittelt und entsprechend dargestellt. Es handelt sich dabei um eine von Natur aus bestehende Hochwassergefahr. Der somit ermittelte Bereich ist als Überschwemmungsgebiet im Rahmen einer Verordnung als solches festzusetzen. Dem Antrag stimmte der Stadtrat einstimmig zu.

 

Weiter ging es mit dem Masterplan für die Digitalisierung der Schulen am Schulstandort Memmingen, den Sabine Ganser, Leiterin des Schulverwaltungs- und des Sportamtes der Stadt Memmingen, gemeinsam mit Melanie Fischer, Grundschullehrerin und Medienpädagogische Beraterin an der Grundschule Ottobeuren darlegten.

Im Fokus stand hierbei der Plan für das rollierende System zur digitalen Ausstattung der Schulen und die Fördermöglichkeiten durch das Programm DigitalPakt Schule. Demnach sollen 2020/21 die Grundschulen ausgerüstet und bauseits für die digitale Schulgebäudevernetzung ertüchtigt werden. Umgesetzt wurden diese Maßnahmen bereits an der Johann-Bierwirth-Schule, wo ca. 60 Klassenzimmer hergerichtet wurden. Auch im Bernhard-Strigel-Gymnasium sollen 65 Klassenzimmer entsprechend digitalisiert werden. Außerdem sieht der Plan ein Neukonzept für die Cloud-Telefonie und digitale Leihgeräte bis Ende dieses Jahres und W-LAN bis Ende 2021 an allen Schulen vor.

Bis 2026 sollen so alle Schulen digitalisiert werden. Da es sich um einen fortlaufenden Prozess handelt, wurde die Fortschreibung des Masterplans Digitalisierung vorgeschlagen, die den Stand an den Schulen regelmäßig überprüft und nötigenfalls erweitert.

Das Thema wurde rege diskutiert und die Notwendigkeit der schnellstmöglichen Einrichtung des W-LAN an allen Schulen hervorgehoben. Hier gab es jedoch wegen der ständigen Strahlenbelastung auch Bedenkenträger. Der Vorschlag wurde vom Stadtrat mit vier Gegenstimmen beschlossen.

 

Über den Haushalt der Stadt Memmingen 2020 gab Stadtkämmerer Jürgen Hindemit den Stadträtinnen und Stadträten mit seinem Zwischenbericht einen Überblick über die aktuelle Entwicklung. Corona bedingt gab es teilweise höhere Ausgaben, z.B. für Schutzkleidung und -ausrüstung, und an mancher Stelle geringere Einnahmen, z.B. wegen Mietstundungen.

Uwe Weißfloch, Leiter des Stadtplanungsamts der Stadt Memmingen, führte den Beschlussvorschlag für die Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart und über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen im Altstadtbereich aus. Ein Erlass ist nötig, weil es zum einen eine neue Richtlinie der Städtebauförderung gibt, die einen erhöhten Fördersatz für Kommunen vorsieht, die eine sogenannte Erhaltungssatzung in einem Bereich mit denkmalwerter Bausubstanz wie der Memminger Altstadt haben. Dabei handelt es sich um eine Erhöhung des Fördersatzes von derzeit 60 Prozent auf 80 Prozent. Zum anderen soll so der Erhalt und die Weiterentwicklung des Stadtbildes der Altstadt Memmingens, einschließlich der Grabenbereiche außerhalb der Stadtmauer sichergestellt werden. Das städtebauliche, kulturelle und gesellschaftliche Erbe soll durch die klar formulierten Vorgaben bei der Bauherrschaft im Erscheinungsbild erhalten bleiben und gleichzeitig soll dafür gesorgt werden, dass neue Strukturen sich in den historischen Kontext einfügen.

Vor allem die Paragraphen 6 (Dachaufbauten) und 17 (Sonnenkollektoren, Photovoltaikanlagen, etc.) sorgten bei den Stadträtinnen und Stadträten für regen Diskussionsbedarf. So wurde bemängelt, dass die Dachaufbauten zu stark reglementiert würden und zu klein bemessen wären. Auch eine großzügigere Regelung für das Errichten von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) wurde gewünscht. Der Erlass sieht bislang vor, dass Sonnenkollektoren, PV-Anlagen, Parabolantennen und ähnliche Empfangseinrichtungen nur auf Dachflächen zulässig sind, die von öffentlichen Straßen und Plätzen, ausgehend von der Augenhöhe eines Fußgängers, nicht einsehbar sind. Einer deutlichen gestalterischen Störung durch dunkel glänzende Oberflächen auf den von rot bis rotbraun geprägten Ziegeldeckungen der Dachlandschaft der Memminger Altstadt soll dadurch entgegengewirkt werden. Dies sahen einige Mitglieder des Stadtrats als Behinderung der geplanten Energiewende, für die Solaranlagen ein wichtiger Bestandteil sind. Als Vorschlag wurde eine Herangehensweise wie in Wolfurt (Vorarlberg) eingebracht, wo man allerdings nur von guter Integration spricht und diese vielseitig interpretiert werden kann.

Mit sieben Gegenstimmen wurde eine Vertagung des Themas durchgebracht und für die Bildung eines neuen Gremiums zu diesem Thema gestimmt.

 

Tagesordnungspunkt 8 befasste sich mit der Flächennutzungsplanänderung S7. Der geplante Änderungsbereich umfasst neben landwirtschaftlich genutzten Flächen westlich des Zehntstadels auch den städtischen Friedhof sowie den kürzlich sanierten Zehntstadel mit seinen Außenanlagen in Steinheim. In seiner Sitzung am 22. Juni 2020 hat der Stadtrat das Maßnahmenkonzept der Vorbereitenden Untersuchungen Steinheim (VU Steinheim) sowie das daraus resultierende Sanierungsgebiet mit Satzung bereits beschlossen. Zur bauplanerischen Festsetzung der geplanten Maßnahmen, die in einem über zwei Jahre andauernden und mit intensiver Bürgerbeteiligung durchgeführten Planungsprozess erarbeitet wurden, muss ein Bebauungsplan aufgestellt werden, für den es einer Anpassung des Flächennutzungsplanes bedarf. Dazu ist die Ausweisung öffentlicher Grünflächen unterschiedlicher Zweckbestimmung, die Korrektur des dargestellten Friedhofbereiches sowie die Ausweisung des Zehntstadels als Fläche für den Gemeindebedarf mit Zweckbestimmung Kultur nötig. Dem Vorschlag stimmte der Stadtrat einstimmig zu.

 

Auch der nächste Aufstellungsbeschluss betraf das Flurstück Nummer 200 westlich des Zehntstadels Steinheim. Hierfür wurde ein Antrag auf Baugenehmigung für einen etwa 2.300 Quadratmeter großen Milchviehlaufstall mit Güllegrube nördlich des Friedhofs gestellt. Mit Bau dieses Stalls wäre eine Umsetzung ganz wesentlicher Maßnahmen aus der VU Steinheim nicht mehr möglich. Hierzu zählen vor allem die Etablierung einer „Grünen Mitte“ als öffentliche Parkanlage für alle Generationen sowie – in Fortführung nach Westen – die Anlage einer „Grünen Lunge“ in Form von extensivem Dauergrünland mit Blühstreifen. Zusammengefasst soll der Bereich westlich des Zehntstadels als erweiterter Festplatz und grünes Dorfzentrum etabliert, mit Bedarfsparkplätzen ausgestattet und insgesamt ökologisch und landschaftsbildlich aufgewertet werden. Eine Bebauung soll in diesem Bereich ausgeschlossen werden, um den Charakter der „Grünen Lunge“ zu bewahren. Daher soll ein Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan aufgestellt werden. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan S27 „Grüne Mitte“ und die Satzung über die Veränderungssperre in eben diesem Geltungsbereich wurden von den Stadträtinnen und Stadträten einstimmig angenommen.

 

Zu guter Letzt stellte Uwe Weißfloch das im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchung der Sozialen Stadt Ost als Maßnahme vorgeschlagene Kommunale Förderungsprogramm vor. Dadurch sollen Verbesserungen im Wohnumfeld und an den Gebäudefassaden zeitnah sichtbar und das Erscheinungsbild des Stadtteils aufgewertet werden. Die Bestandsanalyse ergab, dass knapp 60 Prozent der Gebäude einen Sanierungsbedarf aufweisen. Das Programm für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Memmingen-Ost“ sieht die Förderung zur gestalterischen Verbesserung der Fassaden und Hauseingangsbereiche, einschließlich Fassadenbegrünungen sowie der Fenster und Türen vor. Des Weiteren beinhaltet es Wohnumfeldverbesserungen durch die eine gestalterische und städtebauliche Aufwertung erzielt werden soll.

Zum Beschluss kam das Förderprogramm im Bereich des Sanierungsgebiets „Memmingen-Ost“ im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ unter dem Vorbehalt einer Förderung durch die Regierung von Schwaben und der städtischen Haushaltsmittel. Der Stadtrat stimmte geschlossen dafür.

 


Tags:
Sitzung Plenum Sommerpause Entscheidungen


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