Diebstahl und betrunkene Autofahrer im Unterallgäu und Memmingen
Betrunkene haben die Polizei in Memmingen und im Unterallgäu beschäftigt. In einem Fall wurde ein Diebstahl verhindert, zwei Mal waren Autofahrer teils deutlich über den erlaubten Promillewerten mit ihren Fahrzeugen unterwegs. Trunkenheit im Verkehr kann nicht nur zu rechtlichen Konsequenzen führen, sondern auch das Leben anderer Verkehrsteilnehmer gefährden. Es ist wichtig, dass sich die Bürger bewusst machen, wie gefährlich solche Handlungen sind, und dazu beitragen, die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten. Die Polizei wird weiterhin verstärkt auf Verkehrskontrollen setzen, um Verstöße frühzeitig zu erkennen und potenzielle Straftaten zu verhindern.
Am 29. Juli 2023 ereignete sich in der Innenstadt von Memmingen ein kurioser Vorfall, als ein betrunkener 28-jähriger Mann versuchte, einen Blumentopf zu stehlen. Der Vorfall wurde jedoch von rauchenden Gästen eines nahegelegenen Restaurants vereitelt, die den Dieb festhielten, bis die Polizei eintraf. Trotz der Hilfe der Gäste war der Mann uneinsichtig und ärgerte sich darüber, dass er beim Klauen gestoppt wurde. Zudem wurde er mit einer gestohlenen Gurke erwischt. Der Alkoholtest ergab einen Wert von etwa 1,5 Promille. Als Konsequenz seiner Tat musste der Dieb die restliche Nacht in einer Ausnüchterungszelle verbringen.
Am gleichen Tag führte die Polizei eine Verkehrskontrolle in Markt Rettenbach durch. Ein 32-jähriger Autofahrer geriet ins Visier der Beamten, die feststellten, dass er unter Alkoholeinfluss stand. Der durchgeführte Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,1 Promille. Daraufhin wurde der Fahrer in ein Krankenhaus gebracht, um eine Blutentnahme durchzuführen. Sein Führerschein wurde sichergestellt, und er erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit am Steuer.
Ebenfalls am Samstag, kurz vor Mitternacht, wurde ein 40-jähriger Fahrradfahrer auf der Landsberger Straße in Mindelheim ohne Licht kontrolliert. Dabei bemerkten die Polizisten einen deutlichen Alkoholgeruch. Der Alkoholtest ergab einen Wert von weit über 1,6 Promille. Der Mann wurde zur Durchführung einer Blutentnahme ins Krankenhaus gebracht. Da er keinen festen Wohnsitz im Bundesgebiet hat, ordnete die Staatsanwaltschaft eine Sicherheitsleistung von 900,- Euro an, um das Strafverfahren zu sichern. Nach Bezahlung durfte der Mann weiterziehen.
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